Full text: Europäischer Geschichtskalender. Achtzehnter Jahrgang. 1877. (18)

Die eilemannise Vferle. (Mai 16 -19.) 403 
den haben.“ Die Note geht dann weiter auf die Erörterung der Convention 
im Einzelnen und der umstäne ein, unter welchen sie geschlossen wurde, um 
nachzuweisen, daß man weder die Absi ten noch die Klugheit der rumäni- 
chen Regierung anklagen könne, und daß jene in allen Punkten sich mit 
ihren Pstichten im „Eiwltang gefunden haben. „Wenn wir auf der einen 
Seite uns durch die Conwention gegen die Gefahren einer mit unvorher- 
gesehemrn 'creigmssen umgebenen Lage sichern wollten, ist es uns nicht im 
mindesten in den Gedanken gekommen, unsere Bande mit dem osmanischen 
Reich zu zerreißen, noch auch von den Umständen, die sich uns günstig er- 
weisen konnten, Vortheil zu ziehen. Sofern Rumänien von der Türkei nicht 
selbst herausgefordert würde, gedachten wir uns durchaus nicht als krieg 
führender Theil neben Nußland dem osmanischen Reiche entgegenzustellen.“ 
Die Note geht daun auf die Gewaltmaßregeln ein, welche die Pforte gegen 
wehrloses rumänisches Gebiet ergriffen, berührt die beleidigende Suspension 
der Funktion des —mee Agenten in Konstantinopel, sowie die türkische 
ote vom 2. Mai und eßt hierauf wörtlich: „Die feindseligen Gesinn= 
ungen, welche in dieser 5 pesche gegen uns zu Tage traten, die Drohungen, 
welche dieselbe gegen unser Land und seine Einrichlungen enthält, und denen 
ein aisgemeine Bombardement unseres ganzen Ufers folgte, lassen uns keinen 
Zweifel mehr, daß wir uns im Kriege mit der Türkei befinden, und daß 
dieser Krieg luns durch die hohe Pforte selbst erklärt worden ist. — Ange- 
sichts dieser Laltung der osmanischen Regierung und ihrer Akte offenkun- 
diger Feindfeligkeit, welche nach den Grundsätzen des öffentlichen Rechts einen 
osenen Kriegszustand darstellen, erfüllt die rumänische Regierung eine Pflicht, 
indem sie vor den Garantiemächten und der öffentlichen Meinung des gesamm- 
ten Europa klar hinstellt, daß hie hohe Pforte selbst es ist, welche die zwischen 
ihr und Rumänien bestehenden Bande zerrissen hat, und daß wir folgeweise 
nur # die Verantwortlichkeit zuschieben können, welche sie in der Depesche 
2. Mai uns aufzubürden versucht. Angesichts all lddieler Thatsachen, 
bemn Bedeutung dem gerechten und aufgeklärten Geiste d 
nicht entgehen kann, vermag die Regierung Sr. Hoheit d Furen hlrt 
nicht unthätiger Zuschauer zu bleiben. Wir sind genöthigt, von heute an 
Maßregeln zu ergreisen, wie sie der von der Türkei selbst geschaffenen Lage 
entsprechen, um mit Gewalt die Angriffshandlungen abzuwehren, welchen 
Rumänien von Seiten der osmanischen Heere ausgesetzt ist. — Stark durch 
unser Recht und die Gerechtigkeit unserer Sache, und auf die Theilnahme 
der Garantiemächte für uns rechnend, werden wir alles thun, was unsere 
Pflicht gegen das Land uns auferlegt, um unseren Boden zu vertheidigen, 
unsere Einrichtungen zu wahren und unsere politische Existenz zu sichern.“ 
16. Mai. (Russ.--türk. Krieg II.) Die Russen erstürmen 
die Festung Ardahan. 
16. Mai. (Rumänien.) II. Kammer: bewilligt 10 Mill. L. 
für den Krieg gegen die Türkei. 
18. Mai. Russ.-türk. Krieg II.) Die türkische Flotte bom- 
bardirt die Küstenorte des Kaukafus. Die türkische Regierung schickt 
weitere Truppen und Munition für die Aufständischen in den Kau- 
kafus. Der Sultan richtet an die ersteren bei ihrem Abgange eine 
Proclamation. 
19. Mai. (Türkei.) II. Kammer: beschließt einstimmig eine 
Anklage gegen den früheren, russisch gesinnten Großvezier Mahmud P. 
26°
	        
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