408 Bie ollensunisee Plerle. (Juni 25—28.)
sammlung beschließt, das Deficit im Budget des laufenden Jahres
von 32 Mill. türk. Pfd. (a 23 Frcs.), und zwar 16 Mill. für das
gewöhnliche Budget und 16 Mill. Kriegskosten, durch eine Vermeh-
rung der Hammelsteuer, eine neue Anleihe im Ausland und eine
innere Zwangsanleihe zu decken, doch diesmal erst nach sehr stür-
mischen Debatten.
25. Juni. (Russ.-türk. Krieg II.) Der russische Genera!
Heimann greift Feizy P., einen geb. Ungarn und ehem. Honvedoffizirr,
bei Sewin an, wird aber geschlagen und zum Rückzug auf Merchin-
gerd und später auf Miltidys gezwungen.
27. Juni. (Rusf.-türk. Krieg l.) Die Russen gehen unter
den Augen des Kaisers auch an der mittleren Donau bei Simnitza
über die Donau. Das russische Hauptquartier wird von Plojesti
nach Simnitza verlegt.
27. Juni. (Rufsf.-türk. Krieg II.) Die Russen treten auf
der ganzen Linie gegen Erzerum den Rückzug an. Die Türken rücken
vor, um Kars zu entsetzen.
27. Juni. (Rumänien.) Schluß der Kammern durch eine
fürstliche Botschaft.
Als Consequenz des Kriegszustandes, welchen die Türkei ge-
schaffen. haben Sie als die echten Vertreter des nationalen Willens und
Wunsches auf die Provocationen der hohen Pforte damit geantwortet, daß
Sie den Abbruch der Veziehungen. Rumäniens zum Kaiserthum des Sultans
proclamirten. Indem Sie die zwingende Nothwendigkeit constatirten, unsere
Zukunft zu sichern, unser Land von der Solidarität mit fremden Fehlern
sern zu halten, und uns einen Staat zu schaffen, welcher nur fer seine
eigenen Handlungen verantwortlich ist; indem Sie au das Rechtsgefühl und
den guten Willen der garantirenden Mächte zählten, haben Sie am 9. Mai
die vollständige Unabhängigkeit Rumäniens erklärt. Es hat sich nicht ein
einziger Widerspruch gegen dieses große nationale Votum achobnn. Sie
haben meiner Re iemung, alle Mittel zur Verfügung gestellt, damit dieses
Votum, mit den Waffen in der Hand vertheidigt, zur Wirklichkeit werde.
Die schon im vorigen Jahr von der II. Kammer gegen die
früheren conservativen Minister erhobene Anklage bleibt unerledigt
in suspenso, d. h. die Kammer hält die Klage aufrecht, hat sie
aber nicht beim Cassationshof anhängig gemacht. Die Angeklagten
können daher nicht verurtheilt und auch nicht freigesprochen werden,
bleiben dagegen noch auf unbestimmte Zeit politisch-todt und regie-
rungsunfähig.
28. Juni. (Russ.--türk. Krieg I.) Kaiser Alexander erläßt eine
Proclamation an die Bulgaren, in der er sie aufruft, sich zu erheben
und Überall um die einrückenden russischen Truppen zu schaaren.
. In dem Maße als die russischen Truppen in das Innere des