416 Die stismasaische Pferte. (Okt. 14. — Nov. 10.)
Form eines Ultimatums an Serbien, in welcher sie verlangt, daß
die russische Flagge von dem russischen Consulatsgebäude herabge-
nommen und der russische Consul entfernt werde, und daß die Ab-
rüstung der serbischen Truppen unverzüglich erfolge. Inzwischen wird
behauptet, daß die Subsidienfrage zwischen Serbien und Rußland
bereits geregelt sei.
14.—15. Oktober. (Rufs.-türk. Krieg II.) Das Kriegsglück
schlägt wieder zu Gunsten der Russen um. Die Türken erleiden mit
30,000 Mann unter Mukhtar Pascha beim Berg Awliar und dem
Aladscha--Dagh eine schwere Niederlage gegen 70,000 Mann Russen.
Mukhtar's Armee wird zerspalten. Der linke Flügel mit Mukhtar
selbst wird gänzlich geschlagen und flieht nach Kars zurück, der rechte
Flügel wird zur Ergebung gezwungen. Kars und selbst Erzerum
und Trapezunt sind nach dieser Niederlage schwer gefährdet.
24. Oktober. (Ruff.-türk. Krieg I.) Die Russen beseßen
Telisch zwischen Plewna und Orkanje und unterbrechen dadurch die
Verbindung Osman P.'s mit Sofia und dem Süden, so daß ihm
nur noch seine nördliche Rückzugslinie nach Widdin bleibt. Aber
auch diese ist bereits gefährdet.
24. Oktober. (Russ.-türk. Krieg II.) Mukhtar P. geht
von Kars nach Erzerum zurück. Die Russen siehen wieder vor Kars,
das sie zur Uebergabe auffordern.
29. Oktober. (Rufs.-türk. Krieg II.) Bajazid wird von
den Russen wieder befetzt.
2. November. (Russ.-türk. Krieg 1ll.) Die Russen siehen
bereits vor Erzerum. Mukhtar P. verliert ein Gefecht vor dieser
Stadt und muß sich in dieselbe zurückziehen.
2. November. (Serbien.) Die russischen Subsidiengelder
langen bereits in ansehnlichen Beträgen an.
6. November. (Ruff.-türk. Krieg: Montenegro.) Die Mon-
tenegriner belagern Spuz.
9. November. (Rufs.-türk. Krieg II.) Die Russen machen
einen Versuch, Erzerum zu überrumpeln; derselbe wird jedoch ab-
geschlagen.
10. November. (Russ.-türk. Krieg: Montenegro.) Die Mon-
tenegriner belagern auch Podgoritza und Antivari.
10. November. (Türkei.) Die Pforte versucht die Aushebung
aller waffenfähigen Männer vom 18. bis zum 60. Lebensjahre. Die-
jenigen vom 18. bis 40. Jahre sollen in die aktive Armee eingereiht,