Das denlsche Reich und seine einjeluen Slieder. (März 15—17.) 79
15. März. (Elsaß-Lothringen.) CGin Erlaß des Reichs-
kanzlers betr. die Naturalisirung der zurückkehrenden Optanten kommt
den Wünschen der Reichslande sehr wefentlich entgegen:
Den Optanten, welche vor dem 1. Jenuar 1851 geboren und bereits
vor dem 21. Mai 1871 in die französische Armec eingetreten sind, — welche
also, waren sie in Teutichland geblieben, von der Wehrpflicht befreit gewesen
i, — soll, wenn nicht besondere Gründe gegen die Gewährung des Ge-
juntes bestehen, du Naturalisation gewährt werden können. Dieselben werden
immerhin gut daran thun, die völlige Lösung ihrer militärischen Verpflicht-
ungen in Frankreich herbeizuführen 7 nachzuweisen. Den nach dem l. Ja-
nuar 1851 geborenen Optanten, welche im französischen Heere gedient haben,
soll die Naturalisation nicht versagt werden, wenn besondere persönliche oder
Familienverhältnisse die Naturalisation als wünschenswerth erscheinen lassen
und sonstige Bedenken nicht bestehen. Auch wenn keine besonderen Privat-
und Familienrücksichten für die Naturalisation sprechen, können die Gesuche
der nach dem 1. Jannar 1851 geborenen Optanten dann gewährt werden,
wenn sie sich bereit erklären, ibrer, Dienstyilict. im deutschen Heere nachträg-
lich zu genügen, obschon sie d 3. Lebensjahr bereits überschritten haben,
ohne Unterschied, ob sie in der iwreafeben Armee gedient haben oder nicht.
Dieser Erlaß berührt natürlich nicht das Verbot des Aufenthalts solcher ak-
tiver französischer Militärs, welche die Naturalisirung im Reichslande nicht
nachsuchen.
16. März. (Deutsches Reich.) Bundesrath: beschließt, den
Streit zwischen Preußen und Sachsen wegen der Berlin-Dresdener
Eisenbahn zur Entscheidung an das Appellationsgericht der Hause-
städte zu weisen.
17. März. (Deutsches Reich.) Der Reichskanzler äußert sich
in seiner Abendsoirce in liebenswürdigster Aufgeknöpftheit über den
Zwischenfall mit dem Chef der Admiralität, v. Stosch. Der durch
die Aeußerungen des Kanzlers im Parlament beleidigte General
fordert eine schriftliche Erklärung, daß der Fürst ihn nicht habe be-
leidigen wollen, und daß seine Darstellung des Verhältnisses zwischen
ihhm und dem Chef der Marine keine vollkommen zutreffende gewesen
sei. Fürst Bismarck macht seinen Gästen gegenüber kein Hehl daraus,
daß er die gewünschte Erklärung nicht abgeben werde, weßhalb der
definitive Rücktrilt des Herrn v. Stosch bestimmt erwartet wird. Der
Kaiser zögert inzwischen, die Entscheidung zu erlassen.
17. März. (Deutsches Reich.) Reichstag: erste Lesung des
Gesetzentwurfs betr. die Landesgesetzgebung von Elsaß-Lothringen,
dessen einziger Paragraph lautet:
Landesgesetze für Elsaß- othringen können mit Zustimmung des Bun-
besrathes und ohne Mitwirkung des Reichstages vom Kaiser erlassen werden,
wenn der durch den kaiserlichen Erlaß vom 29. Oktober 1874 eingesetzte
Susene denselben zugestimmt hat.“ Sie können also auch, je nach
Auswahl der Regierung, wie bisher dem Reichstag zur Berathung und Be-
schlußfassung vorgelegt werden.