Has dersische Reicz und seine rinselnen Glieder. (März 28.) 83
1861 folgende „Zusammenstellung der Hauptzielpunkte der deulschen
Fortschrittspartei“:
I. Auf bundesstaatlicher Grundlage die Kräftigung der Reichsgewalt
und der parlamentarischen Rechte des Reichstags; ein für die Gesetzgebung
und Verwaltung verantwortliches Neichsministerium; die Sicherung des Voll-
zugs der Neichegesetze; ein Reichsgericht zur Schlichtung zwischenstaatlicher
Streitigkeiten und zum Schutze der constitutionellen Rechte in den Einzel-
staaten. II. Erhaltung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahl-
rechts für die Reichstagswahlen; Gewahrung von Diäten an die Neichstags-
mitglieder; reichsgesetzlicher Schutz der Versammlungs= und Vereinsfreiheit.
III. Verminderung und gleichmäßigere Vertheilung der Militärlast durch Ab-
kürzung der Dienstzeit, durch volle Ausführung der allgemeinen Wehrpflicht
und durch Erleichterung der Bedingungen des Einjährig-Freiwilligendienstes
ür die ecchuische Berufobildung; jährliche Feststellung der Friedens-Präsenz=
lärke durch das Etatsgeset, IV. Vertheilung der Steuerlast nach Maßgabe
der Steuerkraft, daher moglichste Einschränkung der indirekten Steuern, ius-
besondere Aufhebung der Salgsteuer. Vereinsachung des Jolltarifs; fort-
schreitende Verminderung der die inländische Consumtion und Production
schädigenden Grenzzölle unter Berücksichtigung unserer industriellen Verhält-
nisse. Jährliche Steuerbewilligung durch den Reichstag, deßhalb vorläufige
Beibehallung der Matricularbeiträge unter Annahme eines gerechteren Ver-
theilungsmaßstabs und bis zum Ersahee derselben durch eine direkte quotisirte
Neichesleuer. V. Aufrechterhaltung der Freizügigkeit, der Gewerbefreiheit, der
Coalitionsfreiheit. Förderung der allgemeinen und lechnischen Bildung der
arbeitenden Classen, insbesondere der Lehrlinge. Gesetzliche Anerkennung der
auf Selbsthülfe begründeten Vereinigungen. Weiterer Ausbau der wirth-
schaftlichen Gesehgebung, insbesendere bezüglich des — für das Leben
und die Gesundheit der Arbeiter, der Frauen und Kinder, der Arbeitszeit der
lehteren, der Fabrikordnungen, der gewerblichen Schiedsgerichte und Einigungs-
ämter. Reform der Actiengesetzgebung im Sinne einer strengeren Verant-
wortlichkeit der Gründer und Gesellschaftsorgane, sowie einer wirksameren
Controle seitens der Actionäre. VI. Ablehnung des Reichseisenbahnprojects.
Festsetung der im öfsfentlichen Interesse für die Anlage und den Betrieb der
Eisenbahnen nothwendigen Bedingungen durch Reichsgesetze und Handhabung
derselben durch Reichsbehörden mit unmittelbarer Executivgewalt. VII. BVer-
besserung der Reichsjustiggesetze in Bezug auf die Aburtheilung der politischen
und Preßvergehen durch Geschworne, den Zeugnißzwang und Gerichtsstand in
Preßsachen, die gerichtliche Verfolgbarkeit der Beamten, die Entlleidung des
Eides von confessionellen Formen und in Bezug auf die Auedehnung des
Beschwerderechts gegen Versagung der Strafverfolgung durch die Staats-
anwaltschaft. Freiheit der Advocatur. VIII. Individnelle Gewissens= und
Glaubensfreiheit. Abgrenzung des Rechtsgebiets der Kirchen und Religions-
gesellschaften gegenüber dem Staat durch Staatsgesetz, daher allgemeine Gesetz-
gebung über die Neligionsgesellschaften ohne Rücksicht auf einzelne Confessionen
und ohne Bevorzugung bestimmter Kirchen, namentlich Festslellung der Be-
dingungen, unter welchen Religionsgesellschaften staatlich anerkaunt werden und
Corporationsrechte erhalten müssen. Allgemeiner obligatorischer und unent-
geltlicher Volksunterricht. Trennung der Schule von der Kirche. IX. Bolle
Durchführung des constitutionellen Systems in den Einzelstaaten."“
In der Presse wird dieses Programm von Seite der andern
Fractionen vielfach einer scharfen Kritik unterstellt. Ziemlich all-
gemein wird inzwischen bezweifelt, daß es der in neuester Zeit einiger-
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