Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunzehnter Jahrgang. 1878. (19)

Die oklomannische Pforle. (Febr. 21 — März 3.) 461 
24. Februar. Der große österreichische Kronrath bevollmäch- 
tigt Andrassy, von den Delegationen einen Rüstungscredit von 60 Mill. 
Gulden zu verlangen. 
25. Februar. Eine geheime Versammlung bosnischer Begs in 
Serajewo beschließt einstimmig, energisch Verwahrung einzulegen 
gegen jede von Rußland geplante Abtrelung bosnischen Bodens an 
Serbien. Da nun angesichts der augenblicklichen Lage der Türkei 
von Constantinopel keine Durchführung oder Unterstützung dieses 
Veschlusses zu gewärtigen sei, so wird ferner beschlossen, sofort eine 
Deputation nach Wien zu entsenden mit der Vitte um Anschluß 
Bosniens an die österreichisch-ungarische Monarchie. Mehemed Veg, 
Sokolovic Attif Beg und Hussein Beg Kapitanovic werden zu Mil- 
gliedern dieser Deputation gewählt. Der katholische Pfarrer Fra 
Grego Matic wird gebeten, sich der Deputation anzuschließen. 
— Februar. England rüstet in Folge des ihm vom Par- 
lament mit so überwältigender Mehrheit bewilligten Gredites mit 
aller Anstrengung zu Lande und zur See. Die Flotte wird verstärkt, 
zwei Expeditionscorps von zusammen 70,000 Mann Landtruppen 
sollen bereit gestellt werden und in den Arsenalen und Kriegswerk- 
stälten herrscht eine geradezu sieberhafte Thätigkeit. 
3. März. Rußland und die Pforte schließen in S. Stefano, 
dem gegenwärtigen Sitz des russischen Hauptquartiers, einen förm- 
lichen Friedensvertrag als „Friedenspräliminarien“ ab. Derselbe hat 
solgenden Wortlaut: 
„Se. Majestät der Kaiser von Rußland und Se. Majestät der Kaiser 
der Osmanen, beseelt von dem Wunsche, ihren Ländern und Bölkern die 
Segnungen des Friedens zurückzugeben und jeglicher neuen Verwicklung, die 
denselben bedrohen könnten, vorzubeugen, haben zu Bevollmächtigten, welche 
die Friedens- Präliminarien“ feststellen, abschließen und unterzeichnen sollen, 
ernannt 2c., welche, nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form be- 
jundenen Vollmachten, über die folgenden Artikel übereingekommen sind: 
Art. 1. Um den fortwährenden Streitigkeiten zwischen der Türkei 
und Montenegro ein Ende zu machen, wird die Grenze der beiden Länder 
gemäß der beiliegenden Karte unter nachstehendem Vorbehalt in folgender 
Weise berichtigt werden: Von dem BVerge Dobrostitze aus wird die Grenze 
der von der Conferenz zu Constankinopel festgesepten Linie bis nach Korito 
über Bilek folgen, von dort wird die neue Grenze bis Gahko (Metochia- 
Gahko wird zu Montenegro gehören) und bis zu dem Zusammenfluß der 
Pieva und der Tara gehen, indem sie nördlich an der Drina bis zu 
Mündung des Lim aufsteigt. Die öslliche Grenze des Fürstenthums wird 
dem letztgenaunten Flusse bis Priepolje folgen und sich über Roshai nach 
der Sucha-Planina ziehen, wobei Bihor und Noshai zu Montenegro kommen. 
Rugowo, Plawa und Gusinje einschließend, wird die Grenglinie dann der 
Bergkekte über Schljeb-Patlen und längs der Grenze Albaniens im Norden
	        
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