Alphabetisches Register. V
Seite
Beweislast bei der Provokation zur Regatorienklage 105
Desgleichen, wenn bei richtiger Zinszahlung zeltweise Unaufkündbarkeit
des Kapitals Fg sichert war 4606
Desgleichen bei der condictio furlir 87
pöeifuslahnngsnest s. Geuniatenglö funge
eb.
obedberkau in Niederlagen: Tefallige Sreeiügkeiten
gehören vor die Handelsgerichte ..
Bürgschaft der Frauen durch Whhselanspellung 10
Cession: über stillschweigende als Erklirungssrund der Giltigkeit
der Verträge zu Gunsten Dritter
Ob zur ECession von Frpeesfobenune notarielle Verbriefung
erforderlich 340, 369
In wie ferne die Verpfändung einer Forderung als bedingte
Gession zu betrachten ist 1 (Berichigung S. 32.)
97, 113, 234
Haftung pro nomine bono bei der Cession .. 332
Civilgerichte des Herrn Fürsten von Thum und Taris
zu fegenshung . ..lsb
Berichttgnng S. 204) Beilage zu Rr. 26.
Clausula cassatoria s. Kassatorische Klausel.
Condictio surtiva: Beweislast bei derselben . 87
Condictio indebiti: Kompetenz bei der Rückforderung
einer zur Honorirung eines Wechsels geleisteten Zahlung 100
Condictio eine cuusa in Postreklamationsfällen: Natur
ber desfallsigen Beschwerde und Kompetenz der Gerichte 393
Culpa, s. Fahrlässigkeit, Kompensatien.
Dampf, Beschäbigung durch solchen 410
Darlehen: erfordert die Hingabe eines solchen gegen das
Versprechen der Bestellung einer Hypothek zur Klagbarkeit
eine notarielle Urkunde 337
Desgleichen das i’ eines Darieheu#s für den
all der Bestellung einer Hypothek 339
Datio in solutum, s. Hingade an Zohlungsstait.
Peletion primalische vom 27. Dez. 1806 und bezw.
27 März 1812 über die dem Herrn Vũrsten von
Teien uund Taris bewilligten Nechte . 160
age zu Nr.
ornergenen nach Art. 59 des Serchterrtesursegirtr
Nov. 1861 16
r IerSen:⅜ Wo sind die Rekurse der Staatsdiener
wegen Dicziplinarverfügungen einzureichen? . 61
Kompetenz in Disziplinarsachen der Advokaten und Verjährung
der Disziplinarverfehlungen derseltlen 1401
Domkapitel ist nicht gleichbedeutend mit Ordinariat 287
Dos et donatio propter nupt ias, Rückfälligkeit der
Virilportion an derselben a als poens secundarum .4
larum 305