104 D braische Reich und seine einfelnen Glieder. (März 21—27.)
und Elsaß-Lothringen liegen, manche Schwierigkeit hervorrufen. Die Theilung
die twischen der ———— und der Oberpräsidialbefugniß in der
Weise gemacht ist, daß doch die Hauptoccente der Geschäfte schon jetzt mehr in
Straßburg liegen als hier in Berlin, so daß nach Ausweis der Acten kaum
einige hundert Nummern aus der ganzen Verwaltung hier zur Entscheidung
gelangen, mag immerhin keine richtige sein; derjenige, der die Verantwortlich-
leit trägt, sollte auch den Geschäften näher stehen. Hiemit concedire ich schon
eines der wesentlichsten Principien, die der Antragsteller aufgestellt hat; für
meine versönliche Stellung als Reichskanzler ergibt sich hieraus die spätere
Frage, ob die Treunung eine vollständige sein soll, oder ob ich noch bis zu
einem gewissen Grad verantwortlich bleibe. Mir wäre es erwünscht, wenn
sie vollständig wäre; denn ich kann eine Verantwortung für Dinge, die ich
nicht zu controliren vermag. und für Personen, deren Enennung ich nicht
ad nutum revociren lann, auf die Dauer nicht tragen. Die Geschäfte haben
mitunler doch eine Wendung genommen= die ich nicht ändern konnte, obschon
ich sie nicht billige, und deßhalb wäre es mir am liebsten, ich würde von
jeder Beziehung zu diesem mit meinen sonstigen Neichegeschästen eibentlich
nicht nothwendig in Berbindung stehenden Nebenamt losgelö
dieies Amt eben kein Nebenamt sein. Wer Minister dieses aet. sein ent
muß dieses Amt als Haupt= und einziges Amt haben. (Sehr richtig?) Ich
bitte um Verzeihung, wenn ich mit einiger Ermattung spreche. Wie so viele
von Ihnen leide auch ich sehr unter Erlältung; ich glaube wir werden alle nicht
frei davon sein, und wenn es mir diese Sache nicht gerade zum Zwang ge-
macht hätte, würde ich vorgezogen haben, heute hier nicht zu erscheinen. Deß-
halb bitte ich um Nachsicht wenn ich mein Thema nicht mit voller Geläufig-
keil beherrsche. Mit dem, was der Vorredner die Minimalbedingung nannte,
bin ich als elsäßischer Minister in der Hauplsache und principiell einver-
standen. Ich habe den verbündeten Regierungen die Fragen, die sich daran
luüpsen, vorgelegt, die Zeit, seitdem dieß geschehen, ist aber zu kurz als daß
schon eine Verständigung darüber erfolgt # pein donnte, 80h hatte mir vorgenommen,
diesen Fragen überhaupt nicht eher nahe zu trelen. als bis sie aus dem Land
angeregt würden. Das ist jeßzt geschehen, biese F#en 8 Bedingung ist erfüllt,
und ic habe seitdem den verbündelen Regierungen mit Genehmigung Sr.
Maj. des Kaisers meine Ansicht mitgetheilt. Die Beschlüsse sind zu erwarten
und 5 sworrhe. dafür thätig sein, daß sie in dem Sinn ausfallen, den ich im
Skelekt fliggirt habe. Es ist zunächst der Frage näher getreten, ob es richtig
gewesen und ob es möglich ist, dabei zu verharren, daß Elsaß-Lothringen ein
Land und eine gemeinsame Verwaltung bilde. Ich sehe diese Frage als eine
offene an. Es ist die Homogenität der Landschaft wesentlich vermindert da-
durch, daß sie beide verschmolzen sind. Es ist möglich, daß Elfaß sich ge-
sondert schneller und fesler consolidiren könnte, als wenn es ni dem hetero-
genen Elemente Lolhringen geluppelt bleibt, und es ist ja die Möglichkeit
nicht ausgeschlossen, für jeden dieser beiden Landestheile eine gelonderte Regier-
ung einzurichten. Ich muß indessen gestehen, daß ich zu dieser Frage, die er-
hebliche und sorgfältige polilische und militärische Cro gungen erfordert, eine
Stellung nicht zu nehmen beabsichtige in diesem Anugenblicke, namentlich nicht
bevor ich weiß, wie die verbündeten Regierungen sich darüber aussprechen.
Anders liegt es mit den anderweitigen Wünschen: der Verlegung der Regier-
ung in der Hauptsache nach Straßburg, der Initiative des Landtages, der
Verstärkung und der consultakiven Stellung im Bundesrathe. Was zunächst
eine Verlegung der Regierung von Berlin nach Straßburg betrifft, die heute
in der vermöge des Selvertretungegeseten sebunandigen verantwortlichen
Abtheilung des Reichskanzleramtes für lsaß-Lothringen liegt, so ist sie ja
thatsächlich möglich. Ich bevorworte, daß unter dem, was ich anführen werde,