112 bDas denlshhe Reihh and seint einjelutn Slieder. (Marz 2880.)
Conferenz verhängt werden kann. Bisher brehe, die körperliche Züchtigung
als Disciplinarmittel in folgenden deutichen S aaten: Preußen, Sachsen,
Hamburg, Lübeck und Schwarzburg-Rudolstad
28. Märgz. (Deutsches Hiech NReichstag: dritle Lefung
des Etats für 1879/80. Nach Vollendung dieser Arbeit kann und
soll nunmehr vom Reichstage die Zoll- und Wirthschaftsreform in
Behandlung genommen werden.
29. März. (Preußen.) Neue Wahl eines Pfarrers der
St. Jacobi-Gemeinde in Berlin. Von 44 giltigen Stimmen erhält
Oberprediger Werner von Guben 42, Archidiaconus Disselhoff 2
Stimmen. Somit ist Werner gewählt. Die „Kreuzzeitung“ be-
merkt hiezu: Der Gewählte ist bekanntlich ein sehr thätiges Mitglied
des Protestantenvereins; die Wahl wird jedenfalls kirchlicherseits
angefochten werden.
30. März. (Deutsches Reich.) Bundesrath: demselben
gehen zwei neue Vorlagen des Neichskanglers zu wegen Erhöhung
und Erhebung der Brausteuer, die gerade die Verdoppelung der bis-
herigen Stener bezwecken.
Die beiden Gesetzentwürse gelten für das innerhalb der Zolllinie
liegende Gebiet des Deutschen Reiches, jedoch mit Ausschluß von Bayern,
Württemberg, Baden, Elsaß-Lothringen, des Weimarischen Vordergerichts
Ostheim und des Coburg'ichen Amles Königsberg. Das Geset berreffend
Erhöhung der Brausteuer bestimmt folgendes: An Stelle des S§. 1 Abij.
und 2 des Gesetzes wegen Erhebung der Vraustener vom 31 “ Mai 1
treten nachfolgende Bestimmungen: Die Brausteuer wird von den nach-
benannten Stoffen, wenn sie zur Bereitung von Bier verwendet werden, zu
den folgenden Sätzen erhoben: 1) von Getreide (Malz, Schrot) mit 4,
2) von Reis mit 4, 3) von grüner Stärle d. h. von solcher, welche min-
destens 20 Procent Wasser enthält, mit 6. 4) von Stärle, Stärkemehl, mit
Einschluß von Karkoffelmehl und Stärlegummi (Dextrin) mit 6, 5) von
Zucker aller Art, sowie Zuckerauflösungen mit 8, 6) von Syrup aller Art
mit 6, und 7) von allen anderen Malzsurrogaten mit 8./ für jeden Centner.
Der Bundesrath ist jedoch ermächtigl, vorbehaltlich der nachträglichen Zu-
stimmung des Neichstags, auf andere als die unter 1 bis 6 bezeichneten
Stoffe nach Maßgabe ihres Bramwerthes den Steuersab von 8 —44 zu er-
mäßigen. In den Motiven wird ausgeführt, daß seit zwanzig Jahren sich
der Bierconsum innerhalb der Braufteueh Gemeinschaft in allmählichem Port-
schreiten verdoppelt habe, und der Nachweis geführt, daß durch Erhöhung
der Brausteuer eine Schädigung der Bierconsumtion und Production nicht
z erwarten stehe. Im Uebrigen entspricht der Entwurf mit einer geringen
dweichung dem schon im Jahre 1875 vorgelegten. Die Begründung zu dem
Geseh über Erhebung der Branstener beschränkt sich im Wesentlichen auf
den Nachweis der Nothwendigkeit eines Ausgleichs der Bierbesleuerung in
den nord= und süddentschen Bundesstaaten.
30. Märg. (Deutsches Reich.) Reichstag: die freie wirth-
schaftliche Vereinigung des Reichstags (Schutzzöllner) beräth über
die eventuelle Behandlung der Zoll= und Steuervorlagen. Windthorst