Da deuische Reich und seine einzelnen Glieder. (Mai 27—28.) 173
nach den Beschlüisen der Tariscommission folgenden Wortlaut: „S. 1. Die
Eingangszölle für Tabak und Wein, welch durch die Gesetzentwürfe, betref-
feud die Besleuerung des Tabaks und den Zolltarif des deutschen Zollgebietes,
festgeselzt sind, können durch elnordnung des Reichskanzlers vorlänfig in He-
bung geseßt werden. §. 2 f veg. §. 3. Nach dem Erlöschen der An-
ordnung sind unverzüglich — Zollbeträge, wiche auf Grund derselben
über den bis dahin gesehlichen Zollsaß hinans zutrichtet, oder zu Lasten des
Zollschuldners angeschrieben sind, zu erstatten, beziehenklich wieder abzuschreiben,
insoweit diefe Beträge nach höheren Zollsätzen berechnet sind, als die zur
Zeit Ertlöschens der Anordunng bestehende Zollgesehgebung festseht.“
7. Mai. (Deutsches Reich.) Reichstag: genehmigt in
miener Berathung des Sperrgesetzes den &. 1 nach dem Antrage
Windthorst's, wonach dem Tabak und Wein auch Roheisen, Ma-
terial-, Spezerei= und Conditoreiwaaren, Consumtibilien, sowie Petro-
leum beigefügt werden und diese nach Maßgabe der Zollbeschlüsse
zweiter Lesung gesperrt werden können, den Rest des Gesetzes aber
nach be Anträgen der Tariscommission.
7 der Debatte erklärt Präsident Hofmann: die Regierungen seien
in der Vonrffoon= in so weit entgegengekommen, als sie sich damit einver-
standen erklärten, daß der Entwurf uur auf bestimmte, namentlich aufgeführte
Artikel Anwendung finde. In der Beschräukung, welche der Entwurf durch
die Commission gefunden, würde er aber nicht die genügende Wirkung üben,
um die beabsichtigten Maßregeln zu rechtfertigen. Befonders erscheine es nicht
angezeigt, zunächst mit der Sperrung des Tabakimports vorzugehen. Er
bitte, falls das Haus sich nicht zur Annahme der Vorlage enlschleeßen könnte,
dem der Vorlage zunächst stehenden Antrage Windthorsts zuzustimmen, (Aus-
dehnung der Sperre, auf die ganze Nummer 25 des Tarifs, auf die Finanz-
zölle, auf Petroleum, eventuell auf Noheisen aller Art, Brucheisen und Ab-
fälle aller Art Eisen). Windthorst vertheidigt seinen Antrag und betont:
das unterscheidende Merkmal zwischen seinem Antrag und dem Antrag der
Commission bestehe darin, daß ersterer die Zölle erst beschlossen wissen will,
während die Commission davon absieht. Den Antrag der Commission erachte
er für constitutionell unzulässig.
28. Mai. (Deutsches Reich.) Reichstag: Debatte über den
Zolltarif. Abslimmung über die vorgeschlagenen Holzzölle Nr. 13
Lit. a u. e:
Hierbei wird a. (welches zollfrei bleibendes Holz und Holzgegenstände
aufgäl,) unter Annahme eines Amendements von Lerchenfeld genehmigt.
t. c. 1: Bauholz und Nutolz, roh oder mit der Axt vorgearbeitet, wird
7 Namensaufruf mit 172 gegen 88 Stimmen angenommen. Bei Lit. c.
2: Bau= und Nutzholz gesägt 2c., werden die Amendements Delbrück und
Bamberger zurückgezogen und das Amendement Richter (Meiben) auf Er-
höhung der Zollposition abgelehnt. Sodann wird Lit. c. 2 nach der Vor-
age mit einem Amendement v. Fürth angenommen. Einen vertagt sich
das Haus bis zum 9. Juni.
28. Mai. (Deutsches Reich.) Reichstag: die Commission
für den Antrag betreffs Abänderung der Gewerbeordnung hat eine
Resolution beschlossen, deren Erwägungsgründe dahin gehen: