184 Paos denMische Reich und seine einzelnen Glieder. (Juni 13—17.)
wenn den Bischöfen und Geistlichen die Bedingung eir Neuekundgebung.
auch nur in leichtester Art gestellt werden sollte. Für die kath. Heistichen
liege die Frage aber auch nicht individnell, sondern prineipiell. Es handle
sich nicht um Einlenkung und Reue einzelner Individuen, sondern um die
# ltung der Kirche als solcher. Es könne daher nur von einer eventuellen
egelung im Zusammenhang mit der principiellen Lösung die Rede sein.
Man erkenne das auf Seite der kirchlichen Führer unzweifelhaft. Es seie
daher wohl nur ein Manöver, wenn die latholische Presse sich über die Aus-
schließung der Geistlichen von der Amnestie beklage.
13.—14. Mai. (Deutsches Reich.) Reichstag: Erste Lesung
des Gesetzentwurfes betr. eine andere Ordnung der Verwaltung und
Verfassung Elsaß= Lothringens. Der ultramontane elsässische Ab-
geordnete Winterer erklärt sich gegen die Vorlage, welche dagegen
die vollständige Billigung Windthorsts findet. Es wird beschlossen,
auch die zweite Lesung sofort im Plenum vorzunehmen.
13. Juni. (Preußen.) Berlin präsentirt Forckenbeck zum
Mitglied des Herrenhauses.
I1. Juni. (Deutsches Reich.) Reichstag: Ueber die Frage
der sog. constitutionellen Garantieen findet eine resultatlose Be-
sprechung zwischen H. v. Bennigsen einerseits und den HH. v. Franken-
stein und Windthorst anderseits statt.
Das Centrum fordert: 1) Beibehaltung der Matricular-Beiträge;
2) Ueberweisung fämmtlicher Mehrerträge aus den Zöllen und Steuern an
die Einzelstaaten; 3) periodische Bewilligung von Zöllen und Steuern für
einige dazu geeiguete Artikel und 4) Sicherung der Verwendung der Ueber-
schüsse zur Steuerentlastung in den Einzelstaaten.
14. Juni. (Deutsches Reich.) Reichstag: Tabaksteuercom-
mission: lehnt die vom Reichskangler geforderte Licenzsteuer ein-
stimmig ab.
I7. Juni. (Deutsches Reich.) Bundesrath: beschließt, die
#S§. 2 und 4 der Vorlage des Reichskanzlers betr. den Eisenbahn-
Gütertarif an den Verfassungsausschuß behufs weiterer Prüfung
der Frage, ob in denselben nicht eine Verfassungsveränderung liege,
zu weisen und davon die Entscheidung über die Vorlage abhängig
zu machen. Der württembergische Minister v. Mittnacht gibt dabei
folgende Erklärung ab, welche die Tragweite des Entwurfs für die
Mittelstaaten geschickt zusammenfaßt:
„Nach Art. 45 der Reichsverfassung steht dem Reiche die Controle über
das s Tarsswesen zu und bleiben die Befugnisse der Bundesstaaten binsichtlich
der Aufstellung der Tarise bestehen. Der vorliegende Entwurf will nicht d
Controle, sondern die Feststellung von Einheitssätzen, verbunden mit der
scheidung über die den besonderen Bau-, Betriebs= und duten ue s
einzelner Bahnen anzupassenden Zuschläge und Abzüge, mithin die ganze
Feststellung der T Tarise aller Bahnen, und zwar nicht bloß im allgemeinen,
sondern auch im localen Verkehr dem Reich zuweisen. Die hierin liegende