Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)

Hos deuische Peich und seine einzelnen Glieder. (Nov. 3.) 271 
Das Resultat der Verhandlungen sei ein günstiges und erfreuliches. Man 
*sr der chrisllichen Ehe eine feste Vasis gegeben und eine neue Kirchenzucht 
egründet. Er dankt darauf dem Präsidenten des Oberkirchenraths, der durch 
seine eshmiiche Haltung der Synode die Signatur des Friedens ge- 
geben habe 
Die orthodoxe Partei, die eine „Umkehr" oder Reaction auf dem staan 
lichen so gut wie auf dem kirchlichen Gebiete verlangt, hat allerdings Ur- 
sache, mit den Resultaten dieser ersten Generalsynode zufrieden zu sein. Eine 
besonnene, gemäßigte liberale Anschauung hat dazu keine Ursache und macht 
daraus auch kein Hehl. 
Die liberale Minderheit erläßt am Schluß der Synode folgende 
Erklärung: „Nachdem wir, gelegentlich einer Vorbesprechung am 8. October 
d. J., die unmöglichkeit erkannt hatten, uns der früheren Mittelpartei, jett 
evangelische Vereinigung genannt, anzuschließen, trugen wir kein Bedenken, 
uns, unerachtet mancher Verschiedeuheit in unseren kirchlichen und religiösen 
Anschauungen, zu einer gemeinsamen Gruppe zu constitniren: Das gemein- 
same Programm faßten wir in den beiden Sätzen zufjammen: 1) Gleiche Be- 
rechtigung aller auf dem Boden der evangelischen Kirche stehenden (Anubens- 
richtungen. 2) Festhalten an der gegebenen Kirchenverfassung und Fortent- 
wickelung derselben in dem Sinne des Gemeindeprincips. Unseren Grund- 
sähen getreu, haben wir uns, sowohl den Vorlagen des Kirchenregiments, 
* auch den aus der Mitte der Generalsynode gestellten Anträgen gegenüber, 
gsschn hrundsählich ablehnend verhalten. Nach vorurtheilsfreier Prüfung 
und Vorberathung haben wir vielmehr zur Förderung aller Vorlagen, so 
weit sie uns nicht im Interesse der evangelischen Kirche verwerflich oder mit 
den von uns eingenommenen Grundsähen uUnvereinbar erschienen, redlich mit- 
gewirkt. Nicht selten fiel uns hierbei die Aufgabe zu, die Intentionen des 
Kirchenregiments gegen die Angriffe einer geschlossenen Mehrheit zu unter- 
stützen. Konnten wir somit — um nur das Wesenll ichste zu berühren — 
mit voller Ueberzeugung für das Gesetz „betreffend den Ruhegehalt für die 
emeritirten Geistlichen“", das Geseß „betreffend die Umlagen für provinzielle 
und landeskirchliche Zwecke“ und die bezüglich der Stolgebührenfrage ge- 
stellten Anträge stimmen, so sahen wir andererseitz uns genöthigt, die Tran- 
ordnung, sowie den Gesebentwurf über die Kirchenzucht zu verwerfen. Be- 
stimmend war für uns, daß die von der Generalsynode angenommene Trau- 
ordnung den Act der e alhnh Cheschließung nicht in vollberechtigter Geltung 
erhält und intolerante Versagung der Trauung möglich macht. Beziüglich 
des letzteren Gesetzes waren die . giltig beschlossenen Bestimmungen über 
die Berweigerung des Abendmahls Loni. unannehmbar. Auch dem Pfarr- 
wahlgesetz, wie es aus den Berathungen der Generalsynode hervorgegangen, 
mußten wir, da dasselbe wesentliche Rechte der Gemeinden opfert, unsere Zu- 
stimmung versagen. Aus denselben Gründen und weil wir im Einverständniß 
mit dem Kirchenregiment jedes Rütteln an der Kirchengemeinde-Verfassung 
ür äußerst bedenklich halten, sind wir der auf Antrag der Pommerr'schen 
Provinzialsynode beschlossenen Abänderung des §. 14 der Kirchengemeinde- 
Verfassung vom 10. September 1873 entgegengetreten. Daß wir die ver- 
schiedenen aus der Mitte der Generalsynode gemachten Versuche, die Grund- 
9 rineipien evangelisch-kirchlichen Lebens im Sinne einseitiger Parteirichtung 
in Frage zu stellen, bei Berathung und Abstimmung belänpsten, ergibt sich nach 
dem von uns eingenommenen Standpunct von selbst. In der Schulfrage 
war es uns leider nicht vergönnt, zum Wort zu kommen. Es wäre sonst 
aus unferer Mitte der Nachweis versucht worden, daß einerseits die Frage 
über den Werth und die Berechtigung der Simultanschulen weder durch die 
  
  
  
 
	        
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