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ganzen Welt zu gleicher Zeit eine Mißernte eintritt; ohne diese Eventualität
hat sie absolut keinen Sinn. Der Staat verlangt von seinen Vollbürgern
öconomische Unabhängigkeit, geislige eschier zUm Vollzuge ihrer Pflichten
au der Wahlurne und ausreichende Ausstattung der Kinder mit Einsicht und
Bildung für die Erfüllung ihrer cbürgerlichen Pflichten. Dies aber kann er
nur verlangen, wenn er zu gleicher Zeit für das materielle Wohlsein der
Bürger sorgt. Alle großen Fürsten haben das gethan; speziell Friedrich II.
war ein Rönig des Landvolles. So hat auch im Verein mit den verbün-
deten Fürsten der deutsche Kaiser in der Hebung der deutschen Landwirkhschaft
eine Hebung des allgemeinen deutschen Volkswohles erblickt und wird dafür
sicher eines Tages den Dank der Nation ernten.“
1. December. (Preußen.) Die Generalversammlung der
Rheinischen Bahn beschließt, mit der Regierung auf Grund des von
derselben erhöhten Angebots von 6 ½ Procent Rente über den Ver-
kauf der Bahn an den Staat abzuschließen. Die mit Dreiviertel-
mehrheit entscheidende Generalverfammlung soll am 18. ds. Mts.
stattfinden (und genehmigt den Vertrag mit großer Mehrheit).
Das frühere Angebot der Regierung war 6 Procent und 3 ¾ baare
Abfindung für 300 . Actien gewesen, von der Leitung der Bahn
(Präs. Mevisen) und den Actionären aber abgelehnt worden. Die
Eisenbahnaction der Regierung erhält dadurch eine ganz gewaltige
Verstärkung: mit dem Ankauf dieser Bahn wäre das ganze Netz des
Westens in der Hand der Regierung und das Staatsbahnsystem eine
vollendete Thatseche.
3. December. (Deutsches Reich.) Die bisherige Politik
der Regierung bez. des deutschen Handels in der Südsee (Samoa)
erhält durch das Fallissement des großen Hamburger Haufes Godef-
froy einen argen Stoß. Zunächst ist es wahrscheinlich, daß das
Londoner Haus Baring, der Hauptgläubiger Godeffroy's, die sämmt-
lichen Verpflichtungen desselben übernehmen dürfte, womit der eng-
lische Einfluß in Samoa die Oberhand über den deutschen gewinnen
würde.
4. December. (Deutsches Neich.) Bundesrath: Die ver-
einigten Ausschüsse desselben für Zoll- und Stenerwesen beschließen
bezüglich des von der Reichsregierung dem Vundesrathe vorgelegten
Gefetzentwurfs betr. die Uebertragung der Verwalkung der Reichs-
zölle in Elsaß-Lothringen auf das Reich mit allen Stimmen gegen
die Stimme Preußens: die Ablehnung des Entwurfs bei dem Plenum
des Vundesraths zu beantragen, eventuell daß zunächst darüber
Beschluß gefaßt werde, ob der Entwurf als eine Verfassungs-
änderung zu betrachten sei, worauf bei der Abstimmung im Plenum