Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)

Die Oeslerreichisch-Angarische Monarchie. (Jau. 22—25.) 313 
22. Jannar. (Oesterreich.) Abg.-Haus: genehmigt nach 
kurzer Debatte den Handelsvertrag mit Italien vom 27. December 
1878 (s. d.). 
24. Januar. Oesterreich-Ungarn unterhandelt mit Deutschland 
über gemeinsame Maßregeln gegen die in Rußland und zwar im 
Gouvernement Astrachan aufgetretene Pestgefahr. 
24. Januar. (Oesterreich.) Abg.-Haus; genehmigt die neue 
Handelsconvention mit Frankreich vom 19. Januar l. J. 
25. Jannar. (Oesterreich: Böhmen.) In Prag haben sich 
Jung= und Alt-Czechen wieder verföhnt. Zur Feier des Ereignisses 
wird ein großes Bankett veranstaltet, bei welcher Gelegenheit der 
Bürgermeister die Führer beider Fractionen zur Eintracht auffordert. 
Diese bethätigen es hierauf dadurch, daß sie auf einander gegenseitige 
Toaste ausbringen. 
25.—27. Jannar. (Oesterreich.) Abg.-Haus: Schluß der 
Debatte über den Berliner Vertrag. Reden der beiden Bericht- 
erstatter und der beiden Generalredner für den Mehrheits= und 
Minderheits-Antrag. Schließlich wird der Minderheitsanlrag mit 
172 gegen 78 Stimmen abgelehnt, der Antrag der Mehrheit der 
Commission mit 154 gegen 112 Stimmen angenommen, sodann die 
Resolution Scharschmidt in ihrem ersten Theil mit 1.19 gegen 111 
Stimmen genehmigt, in ihrem zweiten Theil abgelehnt. Die ganze 
Verhandlung hat offenbar nur dazu gedient, die Gegensätze nach 
jeder Nichtung hin zu verschärfen. 
Die Resolution Scharschmidt lann kaum als eine Einschränkung der 
vollen Genehmigung angesehen werden, denn gerade der energischere Theil 
derselben wird abgelehnt. Vollständig lautete sie: „Indem das Abgcord= 
nelenhaus die in der Adresse au Se. k. k. apostolische Majestät vom 5. Nov. 
v. J. niedergelegten Anschauungen über die durch die Occupation Bosniens 
und der Herzegowina herbeigeführte ernste Finanzlage und über die in Folge 
dieser Ackion zu besorgenden slaatsrechtlichen Schwierigkeiten aufrecht erhält, 
pricht dasselbe die Ueberzeugung aus, daß die sorgfältige Beachtung dieser 
schwerwiegenden Verhältnisse bei Führung der gemeinsamen Augelegenheiten 
durch die höchsten Interessen des Reiches fortan dringend geboten ist. Das 
abgeorduelenhas hält es insbesondere für nothwendig, daß die Ausführung 
des Art. 25 des Berliner Vertrags vom 13. Juli 1878 auf die durch die 
erupationezwese gegebenen Maßregeln streng beschränkt bleibe, daß die 
Kosten der Verwaltung der occupirten Länder durch die eigenen Einnahmen 
derselben gedeckt, und daß Inveslitionen aus Reichemitteln, welche nicht zur 
Sicherung und Pflege der Occupationstruppen unabweislich geboten sind, 
vermieden werden." Gestimmt haben für die Genehmigung des Vertrags: 
die Rechtspartei, die Polen, das Centrum, das siets regierungsfreundliche, 
und einige wirklich überzengungstreue Abgrordnee der Linken — also, wie 
man siehl, eine ziemlich bunte Gesellschaft. Den Ausschlag hat, wie immer, 
 
	        
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