Die Oeslerreichisch-Angarische Monarchie. (Jau. 22—25.) 313
22. Jannar. (Oesterreich.) Abg.-Haus: genehmigt nach
kurzer Debatte den Handelsvertrag mit Italien vom 27. December
1878 (s. d.).
24. Januar. Oesterreich-Ungarn unterhandelt mit Deutschland
über gemeinsame Maßregeln gegen die in Rußland und zwar im
Gouvernement Astrachan aufgetretene Pestgefahr.
24. Januar. (Oesterreich.) Abg.-Haus; genehmigt die neue
Handelsconvention mit Frankreich vom 19. Januar l. J.
25. Jannar. (Oesterreich: Böhmen.) In Prag haben sich
Jung= und Alt-Czechen wieder verföhnt. Zur Feier des Ereignisses
wird ein großes Bankett veranstaltet, bei welcher Gelegenheit der
Bürgermeister die Führer beider Fractionen zur Eintracht auffordert.
Diese bethätigen es hierauf dadurch, daß sie auf einander gegenseitige
Toaste ausbringen.
25.—27. Jannar. (Oesterreich.) Abg.-Haus: Schluß der
Debatte über den Berliner Vertrag. Reden der beiden Bericht-
erstatter und der beiden Generalredner für den Mehrheits= und
Minderheits-Antrag. Schließlich wird der Minderheitsanlrag mit
172 gegen 78 Stimmen abgelehnt, der Antrag der Mehrheit der
Commission mit 154 gegen 112 Stimmen angenommen, sodann die
Resolution Scharschmidt in ihrem ersten Theil mit 1.19 gegen 111
Stimmen genehmigt, in ihrem zweiten Theil abgelehnt. Die ganze
Verhandlung hat offenbar nur dazu gedient, die Gegensätze nach
jeder Nichtung hin zu verschärfen.
Die Resolution Scharschmidt lann kaum als eine Einschränkung der
vollen Genehmigung angesehen werden, denn gerade der energischere Theil
derselben wird abgelehnt. Vollständig lautete sie: „Indem das Abgcord=
nelenhaus die in der Adresse au Se. k. k. apostolische Majestät vom 5. Nov.
v. J. niedergelegten Anschauungen über die durch die Occupation Bosniens
und der Herzegowina herbeigeführte ernste Finanzlage und über die in Folge
dieser Ackion zu besorgenden slaatsrechtlichen Schwierigkeiten aufrecht erhält,
pricht dasselbe die Ueberzeugung aus, daß die sorgfältige Beachtung dieser
schwerwiegenden Verhältnisse bei Führung der gemeinsamen Augelegenheiten
durch die höchsten Interessen des Reiches fortan dringend geboten ist. Das
abgeorduelenhas hält es insbesondere für nothwendig, daß die Ausführung
des Art. 25 des Berliner Vertrags vom 13. Juli 1878 auf die durch die
erupationezwese gegebenen Maßregeln streng beschränkt bleibe, daß die
Kosten der Verwaltung der occupirten Länder durch die eigenen Einnahmen
derselben gedeckt, und daß Inveslitionen aus Reichemitteln, welche nicht zur
Sicherung und Pflege der Occupationstruppen unabweislich geboten sind,
vermieden werden." Gestimmt haben für die Genehmigung des Vertrags:
die Rechtspartei, die Polen, das Centrum, das siets regierungsfreundliche,
und einige wirklich überzengungstreue Abgrordnee der Linken — also, wie
man siehl, eine ziemlich bunte Gesellschaft. Den Ausschlag hat, wie immer,