Kranbreich. (März 16—25). 403
schließlich den im Gesetz v. 12. Juli vorgeschriebenen Formalitäten. Art. 7.
Niemand, der einer religiösen nicht autorisirten Congregation angehört, möge
es auch ein Orden ** welcher er wolle, darf Unterricht ertheilen oder eine
Schule leiten. Art. 8. Jede freie Schulanstalt, jede Schulassociation erlangt
nur durch Gesetz die Anerkennung des öffentlichen Characters.“
16. März. Dem Bruder des Präsidenten der Republik und
Vicepräsidenten der Kammer, Albert Grovy, werden in zeitweiliger
Mission die Functionen eines Civil-Generalgouverneurs Algeriens
übertragen; demselben werden die Befehlshaber der Land= und See-
Streitkräfte sowie sämmtliche Verwaltungsämter der Europäer und
der Eingeborenen untergeordnet sein.
17. — 21. März. Kammer: Berathung des von Paul Bert
eingebrachten Antrages betr. Errichtung von Normal-Elementar-
schulen für das weibliche Geschlecht (Lehrerinnen-Seminarien) in
jedem Departement. Die Kammer nimmt den ganzen Gesetzentwurf
mit 317 gegen 126 Stimmen an. Es ist dieß eine unerläßliche Vor-
aussetzung, wenn die Mädchenschulen, welche jetzt fast ausschließlich
in den Händen weiblicher Orden und Congregationen sind, denselben
entzogen werden sollen.
19. März. Kammer: der Zolltarif-Ausschuß spricht sich, ob-
gleich er großentheils ans Schutzzöllnern besteht, doch mit 22 gegen
3 Stimmen für Erneuerung der Handelsverträge aus.
20. März. Kammer: die Abtheilungen wählen die Commis-
sionen für die beiden Unterrichts-Gesetzentwürfe Ferry. Beide Com-
missionen bestehen, mit je einer einzigen Ausnahme, aus Freunden
der Entwürfe.
22. März. Kammer: Verathung des Antrags, die beiden
Kammern von Versailles wieder nach Paris zu verlegen. Die Com-
mission beantragt, zu diesem Ende hin als einer Verfassungsver-
änderung den Congreß (den Zusammentritt beider Kammern) ein-
zuberufen, mit dem Beifügen, daß diese Frage den einzigen Gegen-
stand der Berathung bilden solle. Die Regierung erklärt sich da-
mit einverstanden und der Antrag wird mit 330 gegen 131 Stim-
men beschlossen.
25. März. Die clericale Partei ist durch die Unterrichtsgesetze
Ferry begreiflicherweise in große Aufregung gerathen. Der Cardinal
Donnet von Bordeaux eröffnet den Feldzug durch einen Hirtenbrief
und der Erzbischof von Paris folgt ihm mit einem Schreiben an
beide Kammern. Ueberdieß soll ein Petitionesturm gegen die Gesetz-
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