Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)

Die Schweiz. (März 9—20.) 449 
tokoll noch zu placiren hatte, 85 / wird für die rzG*n 6 Mill. Fr. 
ein Mehrerlös über 63 /% in Aussicht genommen, 10 leigt der Durchschnitts- 
preis der 32 Mill. Fr. Obligationen auf 86 oder 87 %. Den übrigen 
Mitgliedern des Consorlinms für Beschaffung des Baukapitals der Golt- 
hardbahn ist der Beitritt zu diesem Vertrage innerhalb der Natifications- 
frist (12. März d. J.) offen gehalten. Der Fortbau der Bahn durch die bis- 
herige Acliengesellschaft ist durch diesen Vertrag gesichert. 
9. März. (Bern.) Im Jura verlieren die Alkkatholiken, 
nachdem sie in den letzten Wochen allenthalben bei den Erneuerungs- 
wahlen der Pfarrer und bei der Bestellung der Kirchenräthe den 
Kürzern gezogen, auch noch durchweg ihre Sitze in der cantonalen 
Synode an ihre römisch-katholischen Gegner. 
Auffallend ist es, daß in Solothurn und Bern die Ultramontanen 
sich den Kirchengesetzen fügen, in Genf aber nicht. Immerhin ist die Herr- 
schaft des Altkatholicismus im Jura gebrochen und der Culturkampf be- 
endet. Es mußte früher oder später so kommen; denn eine Kirche, die nur 
durch Hilfe des Staats das Uebergewicht erlangt, ist in einem freien Lande 
ein Unding. 
(Tessin.) Das neue Wahlgesetz wird in allgemeiner Volks- 
abstimmung mit ca. 12,000 gegen ca. 8000 Stimmen genehmigt. 
15. März. (Genf.) Der aus der Schweiz ausgewiesene Bi- 
schof Mermillod erläßt an die Pfarrgeistlichkeit und die Gläubigen 
der Diöcese Genf von Nom aus einen Hirtenbrief, in welchem 
es heißt: 
„Der heilige Stuhl hält unerschütterlich fest an der Encyklicu vom 
21. Nov. 1873, welche jede Theilnahme an den schismatischen Wahlen unter- 
sagt und alle diejenigen mit Kirchenstrafen bedroht, welche nach schismatischen 
Gesetzbestimmungen gewählt worden sind. Leo XllI. wird weder direct noch 
indirect diesen Act seines glorreichen Vorgängers Pins IX. widerrufen. So- 
wohl unsere Priester als unsere Gläubigen werden sich also durch kein Ver- 
sprechen zur Theilnahme an folchen Wahlen bestimmen lassen, noch irgend 
einen Gonrmmi eingehen, welcher nur ein ungesunder Ausgleich wäre.“ 
17. März. Wiederzusammentritt der Räthe zur zweiten Ab- 
theilung ihrer im December unterbrochenen ordentlichen Wintersession. 
Das Haupttractandum ist die durch zahlreiche Petitionen geforderte 
Wiedereinführung der durch die neue Bundesverfassung abgeschafften 
Todesstrafe. Der Bundesrath erklärt sich in einer eigenen Botschaft 
für Nichteintreten auf das Begehren. Die Priorität in der Be- 
handlung der Frage steht dem Ständerath zu, dessen Commission 
sich in eine Mehrheit und eine Minderheit getheilt hat: 4 Mitglieder 
sind für, 2 gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe. 
20. März. Ständerath: erklärt sich mit 27 gegen 15 Stim- 
men für Wiedereinführung der Todesstrafe, indem er beschließt: 
„Art. 65 der Bundesverfassung („„die Todesstrafe ist abgeschafft; die 
Bestimmungen des Mililärstrafgesetzes bleiben jedoch in Kriegszeiten vorbe- 
Schulihess. Europ. Geschichlskalender. XX. Mo. 29
	        
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