452 PLie Schweiz. (Mai 15—18.)
dazu bestimmt war, den durch allzu starke Verminderung der in-
directen Steuern an einem großen Deficit leidenden Staatshaushalt
zu „saniren“, seinerseits ab.
(Zürich.) Das Volk lehnt in allgemeiner Abstimmung das
von den Sozialisten gestellte und vom Kantonsrath bereits abgelehnte
Initiativbegehren betr. Uebernahme des Getreidehandels durch den
Staat auch seinerseits ab.
(Luzern.) Die allgemeinen Erneuerungswahlen zum Großen
Nathe ergeben ungefähr 22 Conservativ-Ultramontane und ½ Liberale.
(St. Gallen.) Die allgemeinen Erneuerungswahlen zum
Großen Rathe ergeben keine wesentliche Veränderung gegen bisher.
Die Liberalen werden nach wie vor ca. 30 Mitglieder mehr zählen
als die Conservativen und Ultramontanen.
(Graubünden.) Die allgemeinen Erneuerungswahlen zum
Großen Rathe ergeben eine zwar nur kleine, aber geschlossene liberale
Majorität.
15. Mai. (Freiburg.) Großer Rath: die ultramontane
Mehrheit desselben beschließt auf den Antrag des Staatsrathes die
bisherige lebenslängliche Amtsdauer der Lehrer und Professoren der
niedern und höhern Lehranstalten in eine vierjährige Amtsdauer mit
jeweiliger Wiederwahl umzuwandeln, um den Lehrkörper noch mehr,
als es bisher schon der Fall war, von der Regierung abhängig zu
machen.
18. Mai. Allgemeine Volksabstimmung über die von den
Räthen beschlossene Revision des Art. 65 der Bundesverfassung
d. h. über die facultative Wiedereinführung der Todesstrafe.
Mit 200,026 gegen 180,810 Stimmen, d. h. mit einer Mehrheit der
giltig Stimmenden von 52,3 gegen 47,7 7% wird die Verfassungsnovelle vom
Schweizervolke angenommen und damit das Verbot der Todesstrafe wieder
aufgehoben. Mit weitaus der größten Mehrheit ist die Referendumsvorlage
verworfen worden von den Kantonen Genf und Neuenburg, welche schon
vor Annahme der neuen Bundesverfassung die Todesstrafe abgeschafft hatten.
Diese beiden Kantone haben sich mit mehr als / der Stimmenden gegen
die beantragte Revision ausgesprochen. Ihnen reiht sich der Kanton Zürich
an, in welchem die Todesstrafe ebenfalls schon seit zehn Jahren aufgehoben
ist und der gegen die Wiedereinführung derselben eine Zweidrittelsmehrheit
ins Feld geführt hat. Auf Zürich folgen die Kankone Baselstadt und Tessin
mit einer Dreifünftelsmajorität, sowie die Kantone Bern, Baselland und
Thurgau. Alle andern Kantone haben sich mit der effectiven Mehrheit der
Stimmenden für die Zulässigkeit der Wiedereinführung der Todesstrafe aus-
geiprochen, mit den größten Mehrheiten die Kantone Uri (dessen Regierung
schon T Anstalten trifft zur Wiederzulassung der Kapitalstrafe), Appenzell
J. Nh., Obwalden, Nidwalden, Schwyz, Wallis rc.