Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)

466 Belgien. (April 27 — Juni 18.) 
richt erlheilen zu lassen; er kann seinen Sohn und seine Tochter ruhig in 
die Gemeindeschule Dhien, in der feslen eberzeugung, daß ihr Glaube 
keinerlei Gefahr länft. Das Land muß wissen, daß das Schullocal dem 
Geistlichen offen steht, und daß, sofern er nicht dort erscheint, dies seine 
eigene Schuld ist. Nur im Falle, daß der Geistliche beim Religionsunter- 
richte die Institutionen des Landes angreift und die ihm gebotene Gastfreund- 
schaft mißbraucht. kann und soll ihm der Eintritkt in die Schule untersagt 
werden. Der neue Gesehentwurf zielt vor Allem dahin, den Volksschullehrer 
aus seiner bisherigen demüthigen Stellung zu erlösen und diesen bescheidenen, 
aber nützlichen Beamten, welche die Zukunft Belgiens bedingen, einen ihres 
Berufes würdigen Platz in der Gesellschaft einzuräumen. Was auch die 
Agitatoren behnnten Mmögen, so dürfte die Einführung des betreffenden Ge- 
sehes die Bevölkerung nicht mehr aufregen, als dies in Holland der Fall 
ist, wo ein ganz ähnliches System seit mehr als drei Vierteljahrhunderten 
besteht.“ Am Schluß seines Referates bespricht Herr Olin die Eventualität 
offenen Widerstandes, womit der Clerus droht: „Vor dem Gesehe,“ sagt er, 
„gibt es keinen geseglichen oder ungeseblichen Widerstand. Man muß sich 
ihm unterwerfen. Diese Drohungen dürften wohl mit den Leidenschaften 
verschwinden, die sie eingeflößt; sollten sie sich aber eines Tages verwirk- 
lichen, so zählen wir auf die Festigkeit der Regierung, und die Kammer wie 
das Land halten sich überzeugt davon, daß die Regierung sich ihrer Pflicht 
gewachsen zeigen wird.“ 
27. April. II. Kammer: Beginn der langwierigen Debatte 
über den Entwurf des neuen Unterrichtsgesetzes. 
5. Mai. II. Kammer: die Regierung bringt einen Geseßzes- 
entwurf ein, der gewisse Steuern abschafft, dadurch der clericalen 
Wähler-Fabrication den Boden entzieht und gleichzeitig erlaubt, die 
bereits in die Wählerlisten eingeschmuggelten unberechtigten Wähler 
zu streichen. 
Die Maßregel wirkt auf die Ultramontanen ganz zerschmetternd. 
„Legt man ihnen das Handwerk und benimmt man ihnen dur Abschaffung 
gewisser Stenern die Möglichkeit, falsche Wähler zu schaffen, so haben die 
Clericalen keine Aussicht mehr, je die Majorität in den beiden Kammern zu 
erhalten. Sie geben das selbst zu. Einen Beweis dafür liefert Hr. Woesle. 
Dieser Redner, eines der begabtesten Mitglieder der Rechten, erklärt in einem 
Vorirag an seine Wähler in Alost, daß den Katholiken unter so bewandten 
Umständen nichts Anderes übrig bliebe, als das allgemeine Stimmrecht zu 
verlangen. Schon Jules Malon deutete diese Idee unlängst in ekwas ver- 
blümter Form an. Eben deßhalb thun Tene. Unrecht, welche in dieser Dro- 
hung nur einen Schreckschu erblicken wollen. Es ist allerdings eine zwei- 
schneidige Waffe, aber die Agitation für das allgemeine Stimmrecht würde 
unter gegebenen Verhältnissen den Clericalen große Dienste erweisen.“ 
30. Mai. II. Kammer: die am 27. April begonnene General- 
Debatte über das neue Schulgesetz kommt erst jetzt zum Abschluß. 
6. Juni. II. Kammer: nimmt das neue Unterrichtsgefetz mit 
67 gegen 60 Stimmen an. 
18. Juni. Senat: nimmt das neue Unterrichtsgesetz mit 33 
gegen 31 Stimmen an. 
 
	        
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