Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)

484 Ruhland. (April 5—17.) 
5. April. Mißlungenes Attentat auf den Generalgouverneur 
von Kiew, Grafen Czarkkoff. 
14. April. Attentat auf den Kaiser während seines Morgen- 
spaziergangs in St. Petersburg. Der Kaiser bleibt von drei Re- 
volverschüssen unverletzt. Der Thäter, Solowieff, wird ergriffen. 
Derselbe ist 34 Jahre alt, hat den Cursus in einem der St. Peters- 
burger Gymnasien beendigt und war darauf als Dorfschullehrer in den 
Torope#'schen Kreis, Gouvernement Pskow, gegangen. In der lepten Zeit 
hatte er wieder im Hause seiner Eltern gewohnt und sich am 12. Apri 
von ihnen verabschiedet, angeblich, um nach Moskau zu reisen. 
15. April. Bei Beantwortung der Ansprache des Marschalls 
des Petersburger Adels äußert sich der Kaiser dahin, daß die Kühn- 
heit und Vermessenheit der jüngsten Attentate ihm die Pflicht auf- 
erlege, sehr gegen seine Wünsche außerordentliche Maßregeln zu er- 
greifen, und zwar nicht etwa feinetwegen, sondern im Interesse Aller, 
im Interesse der Gesellschaft, im Interesse Rußlands. 
Unter dem Vorsitze des Staatssecretärs Walujeff wird eine 
besondere Commission zum Behufe der Berathung außerordentlicher 
Maßregeln, welche durch die Reihe verbrecherischer Attentate hervor- 
gerufen seien, gebildet. 
I7. April. Auf den Vorschlag der außerordentlichen Com- 
mission vom 15. ds. erläßt der Kaiser folgenden Ukas an den diri- 
girenden Senat: 
„Die Ereignisse der lehten Zeit weisen mit Augenscheinlichtit darauf 
hin, daß in Rußland eine, wenn auch nicht zahlreiche, so doch in ihren ver- 
brecherischen (erirrungen überaus hartnä r. Bande übelwollender Menschen 
vorhanden ist, welche bestrebt ist, alle Grundlagen des stlichen und gesell- 
schaftlichen Wesens zu unlergraben. Indem sie 6cth nicht auf Verbreitung 
anfrührerischer Lehren durch die Presse in heimlich versandten Proclama= 
tionen, welche auf den Umsturz der Lehren der Netilt on, der Familienbande 
und des Eigenthums abzielen, beschränkten, verübten diese Bösewichte me " 
mals Mordversuche au höheren Beamten des Reichs und anderen mit 
gierungsgewalt borleldeten. Personen; endlich wurde die Reihe der Reoelthaten 
durch das verbrecherische Attenlat auf den Kaiser geschlossen. Solche Misse- 
thaten und die Abwesenheit jeder Rene bei den bis jepyt entlarvten Uebel- 
thätern wandten unfjere Aufmerksamkeit auf die Nothwendigkeit, provisorische 
Ausnahmemaßregeln zu ergreifen, sowohl um die exemplarische Bestrafung 
der Schuldigen zu erzielen, wie um den mit der Regierungsgewalt beklei- 
deten Personen besondere zur Aufrechterhaltung der Algemeinen Ordnung 
nothwendige Rechte zu überlassen. Zu diesem Zwecke haben wir Folgendes 
als zweckmäßig erkannt: 1) Provisorische Generalgouverneure in Petersburg, 
Charkow und Odessa mit besonderen außerordentlichen, in den folgenden 
Punkten bezeichneten Rechten zu ernennen und dieselben Rechte provisorisch 
den Generalgonverneuren in Moskau, Kiew und Warschau zu geben: 2) den 
Generalgonverneuren in Petersburg, Charkow und Odessa werden die gleich- 
namigen Gouvernements unterstellt. Unabhängig davon werden diesen Ge- 
neralgonverneuren sowie denjenigen von Kiew und Moskau auch einige später 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.