518 Rumãnien. (Juli 16 — Oct. 9.)
keiner anderen Weise als durch Erbschaft Rural-Grundbesitz in Rumänien
erwerben.“ — Der Ministerpräsident erklärt im Namen der Regierung, daß
er mit dem vorstehenden Entwurf nicht einverstanden sei, und ersucht die
Kammer, sich in den vereinigten Sectionen zu constituiren, damit er ihr die
Gründe auseinanderseten könne, aus welchen die Regierung nicht einver-
standen sei. Dieß geschieht und die Regierung erklärt den Sectionen be-
stimmt, daß sie nur eine solche Lösung der Judenfrage annehme, welche dem
Berliner Vertrage entspreche; für jede andere Lösung lehne sie die Verant-
wortung vollständig ab. Troßdem gilt die Annahme der Commissionsanträge
für wahrscheinlich.
16. Juli. II. Kammer: die Commission lehnt den Antrag
der Regierung und einen Vermittlungsantrag Rofetti's ab. Das
Ministerium Bratiann fordert vom Fürsten seine Entlassung.
22. Juli. Es wird eine Art von Coalitionsministerium ge-
bildet: Bratiann Präsidium und Culius, Sturdza Finanzen, Sto-
lojan Justiz, Oberst Lecca Krieg (sämmtlich Liberale), Boeresco
Aeußeres (Centrum), Kretulesco Inneres (conservativ). Das neue
Ministerium legt den Kammern sein Programm vor, worauf es
durch fürstliches Decret die Kammern auf einen Monat vertagt.
25. Juli. Der neue Minister des Auswärtigen Boeresco
richtet ein beschwichtigendes Rundschreiben an die Vertreter Ru-
mäniens bei den Berliner Vertragsmächten über die Lösung der
Judenfrage.
Anfang August. Die Mächte haben das Begehren Rußlands,
Arab Tabia entgegen den Bestimmungen des Berliner Vertrags von
Rumänien (Dobrudscha) zu trennen und Bulgarien zuzutheilen, ab-
gelehnt und verlangen von Rußland, daß es sich einem eventuellen
Beschluß der Balkancommission unterwerfe.
23. Angust. Wiederzusammentritt der Kammern.
23. September. II. Kammer: Nachdem Bratiann für die
Judenemancipation gesprochen, wird der Vorschlag jener Deputirten-
gruppe, welche für die Nichtrevision der Verfassung plaidirte, mit
102 gegen 28 Stimmen abgelehnt und sodann auch der Mehrheits-
entwurf mit 175 gegen 58 Stimmen verworfen.
24t. Sepkember. II. Kammer: die Regierung legt derfelben
nunmehr ihren Entwurf für Abänderung des Art. 7 der Ver-
fassung vor.
9.—18. October. II. Kammer: Berathung der Vorlage der
Regierung bez. der Judenfrage. Erklärung der Regierung. Die