Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)

524 Bulgerien. (Febr. 23.) 
5. Bulgarien. 
23. Februar. Eröffnung der Notabeln-Versammlung in der 
alten Hauptstadt Tirnowa. Der bisherige russische Generalgouver= 
neur, Fürst Dondukoff Korsakoff verliest die Eröffnungsrede und 
legt den Entwurf eines Organisationsstatuts vor. Begehren von 
20 ostrumelischen Delegirten. Prüfung der Vollmachten. Die Auf- 
gabe der Versammlung ist die Festsetzung des Organisationsstatuts. 
Fürst Dondnkoff sagt in seiner Eröffnungsrede, es stehe der Versamm- 
lung das Recht zu, dem Lande definitive Institutionen zu Feben, das orga- 
nische Statut zu berathen und nöthigenfalls abzuändern. Die Versammlung 
müsse sich frei aussprechen. Seine (Dondukoff's) Näthe, Drinoff und Lula- 
noff, seien delegirt, etwaige Fragen der Versammlung zu beantworten. 
Das organische Statut, welches der Versammlung eur Verathung 
vorgelegt wird, ist nur eine Art von Schema oder Umriß, welchen die Weis- 
heit der Notabeln ausfüllen soll. Es enthält 22 Capitel, die in 1½ #Arttter 
untergetheilt sind. Ein kurzes Statut ist angchäno welches bestimmt, wie 
die Wahl des Fürsten vorgenommen werden soll. Die regelmäßige Regie- 
rung des Landes foll der Nationalversammlung zugewiesen werden, aber 
sehr wichtige Angelegenheiten, wie die Wahl eines Fürsten, der Antritt 
eines neuen Regenten oder die Ausfüllung einer Thronvacanz, die Abtretung 
oder Erwerbung von Gebiet können nur durch eine besonders ronstitutrte 
Foobe- Nationalversammlung erledigt werden. Die Nechted er Person, des 
Sigenthum, der Wohnung sollen geheiligt sein; die Presse soll frei fein 
und die Richter unabhängig. Das Pelitionsrecht und *êvj rtile Prin- 
cipien jollen. so sein, wie in den Ländern, welche die libera ste Derfasfung 
besiten. Die Thronfolge wird erblich sein, der Thro nerbe wird mit 18 
Jahren großjährig. Die Civilliste ist auf 1 Mill. Fr. festgestellt. Militär- 
dienst und allgemeine nationale Erziehung sind boli mkort usch. Die Mitglieder 
der Nationalversammlung sind fünf Tage vor der Eröffnung und während 
der Dauer derselben unantastbar, mit Ausnahme von Criminalfällen. Für 
nölhig werdende Abänderungen des organischen Statuts ist ein besonderes 
Verfahren vorgesehen. Bulgarien ist in fünf Wahlbezirke gingetheilt (Sofia, 
Tirnowa, Widdin, Rustschuk, Barna), welche wiederum je 7, 6, nd 6, 
usammen 31 Unterbezirke haben. Die erste Pleiteheric wird 
polgendemaßen zusameengesett sein: 11 Bischöfe, 1 Mufti, 1 Nabbiner, 
2 Mitglieder des höchslen Gerichtshofes, 5 Präsibenten der Appellations- 
gerichte, 31 Präsidenten der Bezirksgeri hed 3 Präsidenten der Verwaltungs- 
gerichte, 2 Präsidenten der Handelsgerichte, 31 Präsidenten der Bezirksräthe, 
31 Präsidenten der Behörden in den zuugnn Die Zahl der gewählten 
Mitglieder beträgt 92, wovon auf den Bezirk Sofia 16, auf# Tirnowa 18, 
auf Widdin 24, auf Rustschuk 14, auf Varna 2r0 kommen. Die Gesammt= 
zahl der Mitglieder der Versammlung beträgt 2 
Auch 20 Deputirte aus Ostrumelien und ein balöes Dubend aus 
Macedonien haben sich eingefunden und verlangen Zulassung zu der Ver- 
sammlung. Da die Bulgaren die Ausführung der Bestimmungen des Ber- 
liner Vertrages über die 2 Trennung von Nord= und Süd-Bulgarien für un- 
möglich halten, so macht sich das Bestreben geltend, die Wahl des Fürsten 
te verst- ieben und 8 Comité zur Besorgung der -eierungsgeich te ein- 
zuse 
  
  
 
	        
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