Pereinigle Slaaten von Nordamerika. (Mai 6 — Juni 26.) 545
nur mit 120 demokratischen gegen 110 republikanische Stimmen,
also nicht mit einer Zweidrittelmehrheit. Das Veto kann also nicht
umgestürgt werden.
6. Mai. Repräsentantenhaus: die demokratische Partei bringt
nunmehr eine eigene Bill ein, wonach bei Vornahme der Präsidenten-
wahl die Anwesenheit von Bundestruppen an den Wahlorten ver-
boten sein soll. Das Haus nimmt die Vill an und der Senat
folgt ihm.
7. Mai. Präsident Hayes legt auch dagegen sein Veto ein,
das wieder nicht umgestoßen werden kann.
29. Mai. Congreß: beide Häuser haben das Armeebudget
wieder nur mit der Clausel angenommen, daß die Civilbeamten des
Bundes an den Wahltagen keine Gewalt zum Schutze der Gesetze
und der Ordnung anwenden dürfen. Die demokratische Partei will
die Regierung bez. der bewaffneten Macht „aushungern“, bis sie in
diesem Punct nachgebe.
30. Mai. Präsidenk Hayes legt gegen die Armeebesoldungs-
Vill wiederum fein Veto ein, indem er erklärt, die Congreßwahlen
beträfen nicht die einzelnen Staaten allein, sondern feien nationale
Wahlen, folglich sei ihre Ueberwachung durch die Bundesbehörden
gesetzlich und weist schließlich darauf hin, daß die gegenwärtigen
Gesetze genügen, Wahlfälschungen zu verhindern. Das Repräsen-
tantenhaus beharrt auf seiner Bill nur mit 113 gegen 91 Stimmen
und kann das Veto also nicht umstürzen.
12. Juni. Repräfentantenhaus: genehmigt mit 172 gegen 31
Stimmen das Armeebudget mit einem Amendement, wonach die
Verwendung von Geldern zum Transport von Truppen nach Wahl-
orten während der Wahlperiode untersagt ist.
21. Juni. Senat: genehmigt das Armeebudget mit dem
Amendement des Repräsentantenhauses.
Der Präsident gibt dießmal nach und legt sein Veto nicht ein.
25. Juni. Congreß: beide Häuser genehmigen das Justiz-
budget, indeß mit einer Clausel, welche die Besoldung der mit
Marshals und Deputymarshals bezeichneten Beamten, denen die
Wahlüberwachung obliegt, verbietet.
26. Juni. Präsident Hayes legt sein Veto dagegen ein und
es ergibt sich im Repräsentantenhause keine Zweidrittelmehrheit, um
es umzustoßen. Das Haus genehmigt hierauf die Bill ohne die
Clausel.
Schulthess, Europ. Geschichtskalender. XX. Bd. 35