Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)

Kebersicht der politischen Enkwicklung des Jahres 1879. 613 
Mittelstaaten mit eigenen Staatsbahnen in der Regelung des Tarif- 
wesens von Reichswegen eine Beeinträchtigung ihrer particularen 
Interessen, zumal auch ihre Staatsbahnen im Interesse ihrer ohne- 
hin nicht genügenden Einnahmen vielfach auf das System der Dif- 
ferenzialtarife eingegangen waren, und dann: wer garantirte der 
Nation dafür, daß das Reich, sobald es einmal im Besitze dieses 
Rechtes, die Eisenbahngütertarife nach seinem Ermessen zu regeln, 
wäre, nicht auch seinerseits sich der Differenzialtarife bedienen werde, 
um finanzielle oder politische Zwecke zu erreichen? Das erstere war 
Sache der Einzelstaaten und somit des Bundesrathes, das letztere 
würde vor allem aus der ernstlichsten Erwägung des Reichslags 
vorbehalten sein. So weit gelangte indeß die Frage gar nicht. 
Der Bundesrath setzte zwar einen Ausschuß dafür nieder, die ganze 
Angelegenheit blieb aber bei dem notorischen Widerstreben der größe- 
ren Mittelstaaten in diesem Stadium und gelangte bis zum Schlusse 
des Jahres noch nicht an den Reichstag. Der Reichskanzler mußte 
sich gedulden, obgleich er auf diesen Punkt ohne Zweifel so wenig 
wie auf irgend einen anderen seines umfassenden Planes verzichtet 
hat. Wenigstens erwähnt mag an dieser Stelle werden, daß der 
Reichskanzler beim Bundesrath auch auf eine gleichmäßige Regelung 
des Strafvollzuges in allen Einzelstaaten von Neichswegen und auf 
eine gemeinsame Regelung des Versicherungswesens gleichfalls von 
Reichswegen antrug. Auch von diesen beiden Anträgen gelangte 
keiner zur Erledigung; der erste stieß der großen Kosten wegen 
wiederum auf lebhafte Schwierigkeiten Seitens der Einzelstaaten. 
Dagegen war es ein mächtiges Moment für die allmälige Be= Sie 
festigung der Reichsidee, daß die vom Bundesrath und Reichstag be-Justiu- 
schlossene und vom Kaiser sanctionirte Justizreform, die neue Ge- relorn. 
richtsverfassung für das gesammte Reich in allen feinen Gliedern, 
am 1. October in Kraft trat und das neue oberste Reichsgericht in 
Leipzig eröffnet werden konnte, eine an sich schon tief greifende Reform, 
der aber in wenigen Jahren ohne Zweifel auch die fast noch bedeut- 
samere eines gemeinfamen bürgerlichen Gesetzbuchs folgen wird. An 
demselben Tage trat auch eine neue von der Reichsregierung dem 
Reichstag vorgeschlagene und von diesem genehmigte Organifation 
der Verfassung und Verwaltung Elsaß-Lothringens ins Leben, die dem caß 
Wunsche der Reichslande, nicht mehr wesentlich von Berlin aus re Loth- 
giert zu werden, sondern ihre eigene Regierung im Lande zu haben vinden- 
und ihre Stimme auch im Bundesrathe geltend machen zu können,
	        
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