66 Das deulscht Reih und seinte einselnen Slieder. (Febr. 12-14).
stützung der Secundärbahnen durch Maßregeln der Gesetzgebung und
Verwaltung, resp. durch Slaatsmittel, werden angenommen.
Hierauf Berathung der Anträge ad 4 und 5, betr. Steuer-
quotisirung und Herabminderung der Classen= und classificirten Ein-
kommensteuer mit den zugehhrigen Amendements. Sie führt zu
einer wichtigen, bindenden Erklärung des Finanzministers Hobrecht:
Bezüglich der Quotisirungefrage könne er die Wichtigkeit der Gründe
der Commission nicht verkennen, doch möchte er die Beschränkung des Staates
nicht zu sehr ausge ehnt wissen. Man dürse die Beweglichkeit der Einnah-
men für den Staat nur bis zu einem gewissen Punkte erhalten, auch durch
das Interesse der Steuerzahler würden gewisse Bedenken auferlegt. Eine be-
stimmte Erklärung abzugeben, habe die Staatsregierung keine Veranlassung.
„Wir können überhaupt keine Uewerung vornehmen ohne vorgängige Reform
der direcken Steuern. Ich habe in der Commission, reitich. nur für meine
Person, erklärt, wie weit ich zu gehen bereit sei. Heute bin ich durch
allerhöchste Ermächtigung des Königs in der Lage, zu erklären, daß
soweit durch eine Steuerreform im Neich die Matricularbeiträge Preußens
unter die im Haushaltsetat 1879/80 vorgesehenen Belräge sinken oder aus
Reichseinnahmen versügbare Mittel dem preußischen Cict panehgbtn über-
wiesen werden und über diese Mehreinnahmen resp. Ausgaben-Ersparnisse
nicht mit Zustimmung der Landesvertretung behufs Bedeckung der Staats-
ausgaben oder behufs Ueberweisung eines Theiles des Betrages der Grund-
und Gebäudestener an die Communalverbände Verfügung getroffen ist, ein
vorbehaltlich der nothwendigen Abrundung gleicher Belrag an der für das
betreffende Jahr normirten Classen= und classificirten Einkommenstener zu
erlassen ist.“ Schließlich erklärt sich der Minister für den Antrag v. Nauch-
haupt, eventuell für den Commissionsantrag mit dem Klen hnn Lauenstein.
Jedenfalls wünsche die Regierung die Annahme eines Antrages, welcher ein-
mal eine Verständigung in dieser Frage constatire und anderseitig ihren Er-
klärungen entspreche.
Bei der Abstimmung wird der Antrag der Commission (Rickert)
betr. die Quotisirung mit dem Zufatzantrag Lauenstein (s. unter
d. 11. Febr.) mit sehr großer Mehrheit angenommen. Die Reso-
lution lautet:
-1) Mit Rücksicht daranf, daß die von jährlichen Etatsfestsetzungen
unabhängigen, aus den Betriebsverwaltungen des Staats fließenden Einnah=
men erfahrungsgemäß erheblichen Schwankungen unterworfen sind und daß
in günstigen, große Ueberschüsse aus den Betriebsverwaltungen liefernden
Jahren eine anderweitige Emäßigung der Einnahmen nothwendig ist, da-
egen bei der gegenwärtigen Unbeweglichkeit sämmkicher directen Steuern die
# einer unverhällnißmäßigen, über das normale Maß hinausgehenden
Steigerung der Ausgaben vorliegt, erscheint es im Interesse einer geordneten
Finanzwirthschaft geboten: das Geseb vom 25. Mai 1873, betreffend die
Classen= und Einkommensteuer, dahin abzuändern, daß es ermöglicht wird in
de,m Staatshaushaltsetat jährlich so viel an Classen= und Einkommensteuer
in Ausatz zu bringen als zur Deckung des jeweiligen Ausgabebedarfs erfor-
derlich ist. 2 Die im Interesse des deutschen Reiches und Preußens ange-
strebte Vermehrung der eigenen Einnahmen des Reiches liegt nur dann im
preußischen Staatsinteresse, wenn die volle Gewähr dafür gegeben wird, daß
der hiedurch, sei es durch Herabminderung der Matricularbeiträge unter den