Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zwanzigster Jahrgang. 1879. (20)

66 Das deulscht Reih und seinte einselnen Slieder. (Febr. 12-14). 
stützung der Secundärbahnen durch Maßregeln der Gesetzgebung und 
Verwaltung, resp. durch Slaatsmittel, werden angenommen. 
Hierauf Berathung der Anträge ad 4 und 5, betr. Steuer- 
quotisirung und Herabminderung der Classen= und classificirten Ein- 
kommensteuer mit den zugehhrigen Amendements. Sie führt zu 
einer wichtigen, bindenden Erklärung des Finanzministers Hobrecht: 
Bezüglich der Quotisirungefrage könne er die Wichtigkeit der Gründe 
der Commission nicht verkennen, doch möchte er die Beschränkung des Staates 
nicht zu sehr ausge ehnt wissen. Man dürse die Beweglichkeit der Einnah- 
men für den Staat nur bis zu einem gewissen Punkte erhalten, auch durch 
das Interesse der Steuerzahler würden gewisse Bedenken auferlegt. Eine be- 
stimmte Erklärung abzugeben, habe die Staatsregierung keine Veranlassung. 
„Wir können überhaupt keine Uewerung vornehmen ohne vorgängige Reform 
der direcken Steuern. Ich habe in der Commission, reitich. nur für meine 
Person, erklärt, wie weit ich zu gehen bereit sei. Heute bin ich durch 
allerhöchste Ermächtigung des Königs in der Lage, zu erklären, daß 
soweit durch eine Steuerreform im Neich die Matricularbeiträge Preußens 
unter die im Haushaltsetat 1879/80 vorgesehenen Belräge sinken oder aus 
Reichseinnahmen versügbare Mittel dem preußischen Cict panehgbtn über- 
wiesen werden und über diese Mehreinnahmen resp. Ausgaben-Ersparnisse 
nicht mit Zustimmung der Landesvertretung behufs Bedeckung der Staats- 
ausgaben oder behufs Ueberweisung eines Theiles des Betrages der Grund- 
und Gebäudestener an die Communalverbände Verfügung getroffen ist, ein 
vorbehaltlich der nothwendigen Abrundung gleicher Belrag an der für das 
betreffende Jahr normirten Classen= und classificirten Einkommenstener zu 
erlassen ist.“ Schließlich erklärt sich der Minister für den Antrag v. Nauch- 
haupt, eventuell für den Commissionsantrag mit dem Klen hnn Lauenstein. 
Jedenfalls wünsche die Regierung die Annahme eines Antrages, welcher ein- 
mal eine Verständigung in dieser Frage constatire und anderseitig ihren Er- 
klärungen entspreche. 
Bei der Abstimmung wird der Antrag der Commission (Rickert) 
betr. die Quotisirung mit dem Zufatzantrag Lauenstein (s. unter 
d. 11. Febr.) mit sehr großer Mehrheit angenommen. Die Reso- 
lution lautet: 
-1) Mit Rücksicht daranf, daß die von jährlichen Etatsfestsetzungen 
unabhängigen, aus den Betriebsverwaltungen des Staats fließenden Einnah= 
men erfahrungsgemäß erheblichen Schwankungen unterworfen sind und daß 
in günstigen, große Ueberschüsse aus den Betriebsverwaltungen liefernden 
Jahren eine anderweitige Emäßigung der Einnahmen nothwendig ist, da- 
egen bei der gegenwärtigen Unbeweglichkeit sämmkicher directen Steuern die 
# einer unverhällnißmäßigen, über das normale Maß hinausgehenden 
Steigerung der Ausgaben vorliegt, erscheint es im Interesse einer geordneten 
Finanzwirthschaft geboten: das Geseb vom 25. Mai 1873, betreffend die 
Classen= und Einkommensteuer, dahin abzuändern, daß es ermöglicht wird in 
de,m Staatshaushaltsetat jährlich so viel an Classen= und Einkommensteuer 
in Ausatz zu bringen als zur Deckung des jeweiligen Ausgabebedarfs erfor- 
derlich ist. 2 Die im Interesse des deutschen Reiches und Preußens ange- 
strebte Vermehrung der eigenen Einnahmen des Reiches liegt nur dann im 
preußischen Staatsinteresse, wenn die volle Gewähr dafür gegeben wird, daß 
der hiedurch, sei es durch Herabminderung der Matricularbeiträge unter den 
  
  
 
	        
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