Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881. (22)

102 Pos deulsche Reich und seine einzelnen Glieder. (März 18.) 
von 1879 jener Kopfbetrag sich auf 10 /#x heben wird, so würde derselbe 
noch übertroffen werden: von Oesterreich um 32, von Jtalien um 35, von 
Rußland um 42, von Großbritannien um 171, von den Vereinigten Staaten 
von America um 184, von Frankreich endlich um 201 péCt. 
um Theil noch greller tritt der Unterschied hervor, wenn man 
Zölle und Verbrachsstener zusammen mit den Stempelsteuern vergleichend 
i Betracht zieht. Alsdann würde jene Kopfbelastung Deutschlands mit 
1,.2 ¾ übertroffen werden: in Rußland um nahezu 26, in Oesterreich um 
un 46 7/2, in Italien um nahezu 50, in Großbritannien um elwa 182 
und in Frankreich um etwa 280 pCt. In den Vereinigten Staaten von 
America werden Stempelstenern nur im minimen Umfange erhoben. 
„Wie hiernach die Gesammtheit der indirecten Steuern in Deutsch- 
land erheblich geringere Erträge als in andern Ländern liefert, so kritt die 
gleiche Erscheinung theilweise in noch höherem Maße bei einzelnen Ver- 
brauchsgegenständen hervor, welche unbestritten als vorzugsweise geeignete 
Stenerobjecte anzusehen sind. Hierzu gehören zunächst die Getränkesteuern. 
9 
I 
  
lnmdttcctanbgabcstvoanmundMostBranntweinfowtthcrzn- 
ammengenommen werden ausweislich nachsiehender Tabelle für die Staats- 
casse erhoben: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Auf den 
Ueberhaup! Kopf der 
Bebölkerung 
4 44 
1) im deutschen Zollgebiet, ausschließlich Bayern, 
Württemberg, Baden u. Elsaß-Lothringgen 77,128,00 2,27 
2) in den Vereinigten Staaten von Americc. 331,246,00 6.42 
3) in Frankreigggggg 295,834,00 7,54 
4) in Rußlundddd 668,873,00 7,80 
5) in Großbritannien und Irland 552,080,00 1 16,00 
„Es ist hie erbei außer Berücksichtigung geblieben, daß diese Gepen- 
stände namenklich in Frankreich außerdem mit sehr hohen Communa 
gaben belegt werden. 
„Die Aufkunft aus den durch das Geseß vom 16. Juli 1879 für 
das deutsche Zollgebiet festgestellten Abgaben vom Tabak wird nach Eintrikt 
des endgültigen Steuersaßzess, zuie frühestens vom Etatsjahre 1883/84 ab, 
höchstens 1 ./86 auf den Kopf der Bevölkerung betragen. Eine Vergleichung 
in dieser Beziehung mit andern Staaten geslattet die nachstehende, nach den 
Ermiltelungen der im Jahre 1878 vom Bundesrath eingesehten Tabak- 
— Commission — Tabelle: 
  
An Abgaben von Auf den 
Tabak wurden im Kopf der 
ahre 1875 besw. Bebölkerung 
1876 erhoben fallen 
  
4 * 
1) in Italln 69,714,008 2,53 
2) in Oesterreigg ... 74,135,756 3,41 
3) in den Vereinigten Staaten von America 187.789,694 4,36 
4) in Großbritannien und Irland 162,.456,888 4,86 
  
  
5) in Frankreig 205,327, 370 5,68
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.