Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881. (22)

116  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  28—29.)

tert,  dann  will  ich  sehr  gern  Hand  in  Hand  mit  ihm  gehen.  Der  Widerspruch
  ist  daher  nicht  vorhanden,  der  darin  läge,  wenn  ich  alle  directen
Steuern  abschaffen  wollte.  Mir  schweben  überhaupt  so  gewaltthätige   Entschließungen,
  als  ob  nächsten  Dienstag  alles  anders  sein  solle,  durchaus  nicht

vor. Das  Programm,  welches  ich  habe,  ist  ja  nichts  neues,  es  ist  fünf  oder
sechs  Jahre,  seitdem  ich  für  dieses  Programm  öffentlich  aufgetreten  bin,  und
Sie  können  daraus  sehen,  was  es  mit  der  Allmacht,  die  man  mir  in  ministeriellen
  Dingen  zuschreibt,  auf  sich  hat.  Fünf  Jahre  habe  ich  gekämpft,
habe  mitunter  die  Anerkennung  im  Principe  bekommen,  aber  angebrachtermaßen
  ist  nachher  die  Sache,  die  man  überhaupt  nicht  wollte,  abgelehnt
worden  und  in  irgend  einer  Weise  zu  Falle  gekommen.  Der  Herr  Vorredner
  hat  gesagt,  daß  ihm  bekannt  sei,  daß  dem  preußischen  Finanzministerium
  ein  Actenstück  vorläge,  was  die  weitere  Ausbildung  oder  Ausdehnung
das  weiß  ich  nicht  ··  der  directen  Steuern  bezwecke.  Ja,  da  ist  er  über
das,  was  im  Finanzministerium  vorkommt,  besser  unterrichtet,  als  ich.  Mir
ist  dieses  Actenstück  einstweilen  nicht  bekannt.  Es  kann  ja  z.  B.  die  Reform
der  Einkommensteuer  betreffen,  es  kann  auch  sein,  daß  zwischen  meinem
Collegen  im  preußischen  Finanzministerium  und  mir  Modalitäten  der  Ansicht
  entstehen,  die  nachher  im  Staatsministerium  sich  beschlußmäßig  ausgleichen;
  aber  ich  weiß  von  diesen  Sachen  bisher  nichts,  ich  weiß  nur,  daß
bie  preußische  Finanzverwaltung  mit  mir  beispielsweise  darin  einverstanden
ist,  auf  Abstellung  des  Schulgeldes,  soweit  es  überhaupt  noch  erhoben  wird,
hinzuwirken,  nicht  nur  mit  Rücksicht  auf  die  Gemeinden,  sondern  auf  die
Stellung  des  armen  Mannes,  um  diesen  und  die  barfuß  gehenden  Schulkinder,
  die  das  Schulgeld  bezahlen  müssen,  zu  erleichtern.  Wenn  Herr
Lasker  diese  Schulkinder  zu  den  reichen  Leuten  rechnet,  die  entbürdet  werden
sollen,  um  noch  ärmeren  diese  Last  aufzubürden,  so  glaube  ich,  geht  er  darin
doch  zu  weit.  Was  ich  hauptsächlich  an  den  directen  Steuern  drückend  finde,
das  ist  beifpielsweise  vor  allen  Dingen  die  Miethssteuer  in  Berlin,  die  müßte
meines  Erachtens  abgeschafft  und  die  Gemeinde  in  den  Stand  gesetzt  werden,
diese  durch  ihre  Gemeindemitglieder  selbst  und  durch  ihre  berechtigten  Organe
als  ungleich  wirkend  anerkannte  Steuer  durch  eine  andere  Steuer  zu  ersetzen,
und  in  dieser  Beziehung  schrecke  ich  auch  vor  dem  Aushilfsmittel  der  Staatshilfe
  nicht  zurück,  nur  denke  ich  mir  das  auch  nicht  so  kindlich,  wie  der
Herr  Vorredner  es  schildert,  daß  die  Stadtverwaltung  von  Berlin  in  den
offenen  Säckel  des  Finanzministers  hineingreift,  sondern  ich  denke  mir,  daß
im  Budget  specialisirt  derartige  Fälle  vorkommen,  daß  die  Gemeinden,  die
vermöge  ihrer  besonderen  Verhältnisse  Anspruch  darauf  haben,  so  und  so
viel  Zuschuß  von  der  Staatscasse  haben,  ohne  ihre  Selbstverwaltung  und
ihr  Verfügungsrecht  in  Bezug  auf  diese  Zuschüsse  anzufechten.  Eine  Stadt
wie  Berlin  leistet  mehr  wie  andere  auf  staatlichem  Gebiete,  Leistungen,  die
ihrer  Natur  nach  nicht  communale  Leistungen  sind,  die  aus  einer  gewissen
finanziellen  Plusmacherei  früher  den  Gemeinden  in  dieser  Ausdehnung  aufgebürdet
  sind  und  die  dem  Staate  zur  Last  fallen  sollten.  Es  sind  diese
staatlichen  gerade  diejenigen  Lasten,  die  zur  Ueberlastung  der  Gemeinden  geführt
  haben,  und  ich  glaube,  daß  viele  von  den  Städten  deshalb  auf  einen
Staatszuschuß  Anspruch  haben,  und  das  könnte  geschehen  durch  ein  Pauschquantum
  aus  den  zu  überweisenden  Steuern,  —  wozu  also  in  Preußen
z.  B.  die  Grundsteuer  und  die  Häusersteuer  gerechnet  wird  —  die  Ueberweisung
  kann  staatsbudgetmäßig  geschehen,  oder  provinziell  oder  bezirksmäßig,
oder  sei  es  in  den  kleineren  Gemeinden  durch  Kreistagsbeschluß  und  Berathung,
  je  nach  ihren  Bedürfnissen,  aber  alles  natürlich  öffentlich,  unter
Controle  der  Oeffentlichkeit  und  ohne  Durchstecherei  und  mit  möglichster
Verhinderung,  daß  irgend  ein  Ring  sich  bildet,  welcher  die  Dinge  nach  außen