Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Mai 17.) 185
Anträge Hamburgs in kurzer Zeit die Sachlage sich verändern sollte, die
solcher Aenderung entsprechenden Beschlüsse des Bundesraths eventuell ge=
wärtige. Nach Maßgabe des Art. 36 der Reichsverfassung werde es Preußen
als Grenzstaat obliegen, die zur Sicherung der Zollgrenze erforderlichen
Einrichtungen zu treffen. Insoweit es sich dabei empfehlen werde, die als
vereinsländische aufzuhebenden Zollstellen einstweilen als preußische bestehen
zu lassen oder solche Stellen auf Hamburger Gebiet neu zu errichten, würde
es dieser Regierung zu überlassen sein, im Einvernehmen mit dem Ham=
burger Senat die entsprechenden Anordnungen zu treffen.
Der doppelte Antrag ist unzweifelhaft ein neuer Druck des Reichs=
kanzlers auf Hamburg bez. seines Zollanschlusses und erregt daher im
Reichstage Ueberraschung und Unmuth. Denn offenbar liegt in dem An=
trage eine einseitige Abänderung des eben erst beschlossenen Etats und steht
derselbe im Widerspruche mit dem erst vom Budgetausschusse beantragten
und vom Reichstage nahezu einstimmig gefaßten Beschlusse, welcher erklärt:
daß die zur etwaigen Durchführung des Zollanschlusses von Altona er=
forderlichen Kosten der Genehmigung des Reichstags bedürften. Was von
Altona gilt, gilt natürlich auch von der Unterelbe. Und überdieß setzt der
Reichskanzler diese neuen Zwangsmaßregeln gegen Hamburg allem Anschein
nach nicht etwa deßhalb ins Werk, weil Hamburg den Zollanschluß ver=
weigert, sondern weil es nicht von heut auf morgen die vom Reichskanzler
formulirten Bedingungen annehmen, sondern erst die ganze Situation, in
welche es sich durch den Zollanschluß begibt, kennen und sich überlegen will,
ehe es seinen Eintritt beantragt.
17. Mai. (Deutsches Reich.) Reichstag: lehnt in 2. Lesung
die Vorlage betr. Erhöhung der Brausteuer mit allen gegen bloß
ca. 40 (conservative) Stimmen ab. Die nationalliberale Partei
motivirt ihr Votum gegen das Gesetz durch eine Erklärung, durch
welche sie ihre eventuelle Zustimmung zu einer weiteren Ausbildung
des Systems der indirecten Steuern, insbesondere einer „Steuer auf
Bier und Branntwein“ von einer gleichzeitigen Entlastung von
Steuern auf Lebensmittel, namentlich also von der Beseitigung der
Getreidezölle, abhängig macht.
17. Mai. (Preußen.) Die Regierung versagt der Berlin=
Anhaltischen Eisenbahn-Gesellschaft die Genehmigung zur Conver=
tirung ihrer 4½=procentigen Prioritätsanleihen in 4=procentige.
In seinem dießfälligen Rescript erklärt der Minister der öffentlichen
Arbeiten: „Nicht aus der Beschaffenheit des concreten Falles entnommene,
sondern überwiegende allgemeine Gründe wirthschaftlicher und finanzpoli=
tischer Natur verbieten es zur Zeit, einer derartigen im Interesse der
Actionäre liegenden Convertirung in diesem wie in allen ähnlichen Fällen
(deren inzwischen hier bereits mehrere mit zum Theil sehr bedeutenden Geld=
objecten zur Sprache gebracht sind), zuzustimmen und dafür die allerhöchste
Genehmigung zu erbitten, Gründe, welche für den Herrn Finanzminister
auch maßgebend gewesen sind, von der ihm durch die betreffenden Gesetze
gegebenen Ermächligung zur Kündigung der 4½proc. Prioritäts=Anleihen
der verstaatlichten Bahnen bisheran in keinem weiteren Umfange, als bald
nach der Verstaatlichung der Bahnen geschehen, Gebrauch zu machen. Der
Betrag der concessionirten 4½proc. Prioritäts=Anleihen der preußischen