Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881. (22)

as denische Reich und seine einzelnen Glieder. (Juni 15.) 211 
deutung darüber gemacht worden wäre, in welcher Weise man sich bie Be-- 
schaffung dieses größeren und ausreichenden Materials denkt. Mit der ein- 
fachen Klage: die Zorloge ist nicht genügend vorbereitet, kommen wir keinen 
Schritt weiter. Ich bin der festen Ueberzeugung, daß, wenn wir heute die 
Vorlage nicht zu Stande bringen und Sie uns zur Beschaffung besseren Ma- 
terials auffordern, wir auch nach Jahren noch nicht in der Lage sein wer- 
den, Ihnen eine gründlichere Stalistik zu geben, sofern Eir sich nicht heute 
dazu entschließen, den Versuch zu machen, einen Schritt zu thun, der freilich 
— das gebe ich bereitwillig zu — in allen seinen Consequenzen nicht in 
voller Sicherheit zu übersehen ist. Einen solchen Schritt müssen Sie thun, 
Sie mögen ihn heute oder nach Jahren thun, etwas Risico ist immer dabei, 
und es handelt sich hier nur darum, das Risico so zu vertheilen, daß die 
möglichst geringen Gefahren daraus entstehen, und daß der Vortheil, den 
das Gesetz anstrebt, in möglichst großem Umsang erreicht wird. Die Be- 
schlüsse der zweiten Lesung haben insofern bei der Reichsregierung lebhafte 
Bedenken hervorgerufen, als Sie den Staatszuschuß abgelehnt und auch den 
in einer minder günstigen Lebenslage befindlichen Arbeiter mit einer Prämie 
belastet haben. Zunächst will ich jedoch auf die erste wichtige und inner- 
halb des hohen Hauses sehr verschiedenartig behandelle Frage eingehen, ob 
es den Vorzug verdiene, nach dem Vorschlag der verbündeten Regierungen 
eine Reichsanstalt oder, nach dem Beschluß der zweiten Weilung, wihelne 
Staatsanstalten für das Versicherungsgeschäft zu begründen. In dieser B 
ziehung steht die Reichsregierung nach wie vor auf dem Standpunet, dah 
sie es nicht für zweckmäßig erachtet, ein „ett in einzelstaat- 
lichen Anstalten zu decentralisiren, und d der Punck, von dem ich mich 
ermächtigt halte, zu sagen, daß bisher 8 neiner deutschen Regierung eine 
Erklärung dahin an uns gelangt wäre, daß sie der einzelstaatlichen Anstalt 
den Vorzug gäbe. Wir sind nach orgfälliger Ueberlegung zu der Ueber- 
zeugung gekommen, daß die einzelstaatliche Anstalt theurer ist, als die Reichs- 
anstalt, und nicht gestattet. so gründliche und werthvolle Erfahrungen zu 
sammeln, wie bei der letzteren. Sollen sich 15. 16, 20 Landesregierungen, 
die sich zu einer Bersicherungsanstalt zusammenthun, über den Organisations= 
plan, über die Aenderung in diesem Plau verständigen, sollen sie sich auch 
über die Cassenverwaltung verständigen? Das wäre ein ganz ungweckmäßiges 
Procedere. Bei der Reichsanstalt handelt es sich nicht um eine Erweiterung 
der Machtsphäre des Reiches, auch nicht darum, große Capitalien anzusam- 
meln, die den verbündeten Regierungen im gegebenen Falle zur Disposition 
stehen, wie in der Presse behauptet wurde, sondern um die zweckmäßigste 
Form für ein zweckmäßiges Internehmen, welches sich nicht auf politischem, 
sondern auf wirthschaftlichem Boden bewegt. Wenn wir die Landesanstalten 
auch nicht für practisch halten, so wollen wir doch damit den Versuch machen, 
damit uns nicht die Schuld trifft, um dehwillen, weil eine uns nicht ge- 
nehme Form gewählt worden ist, den Segen dieser Vorlage unerfüllt gelassen 
zu haben. Was die Aufbringung der Prämie betrifft, so steht der Herr 
Neichekunzler nicht auf dem Standpunct, daß er sagt, ohne (Eioatkpuschrr 
kein Gesetz, sondern er will keine Belastung des wichleisinngeshiorn Ar- 
beiters. Wir haben es nicht für angemessen halten können, einen Zwang 
ausmüben gegen den Arbeiter, um ihm seine Existenz im Falle der Ver- 
unglückung sicherzustellen, die schließlich, wenn auch in vothdürstiger Weise, 
aus öffentlichen Mitteln erhalten worden wäre. Wir haben es für billig 
gehalten, daß die Armenpflege, welche durch Ansführung unserer Vorschläge 
entlastet wird, auch in angemessener Weise herangezogen werde. Dieier Ge- 
danke wurde selbst aus Arbeiterkreisen herans perhorrescirt, man fand in 
den Beiträgen der Armenverbände den Character einer Armennnterstützung, 
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