Man kam überein:
dafs die in Rede stehenden Fortbildungskurse auch dann nicht
entbehrlich seien, wenn die höheren Mädchenschulen die im Abschnitt
I bezeichnete Organisation erlangen und die dort unter
No. 4 bezeichneten Ziele erreichten.
Die Abhaltung der Kurse sei der freien Vereinsthätigkeit
zu überlassen und wo sie unter den Formen einer Lehranstalt
auftreten, nur Personen zu gestatten, welche die Befähigung zum
Unterricht in den Oberklassen höherer Mädchenschulen erworben
haben.
Wünschenswert sei es, dafs sich das Lehrerkollegium
höherer Mädchenschulen zur Abhaltung solcher Kurse vereinige.
Dieselben hätten aber in strenger Absonderung von der Schule
selbst zu bestehen.
Die nun folgenden Beratungen über die Vorbildung und
Prüfung der Lehrerinnen liegen nicht mehr innerhalb des
Rahmens dieser Schrift.
Der Einflufs der Berliner Konferenz zeigte sich bald in
der erhöhten Beachtung, die dem Mädchenschulwesen in ganz
Deutschland seitens der Regierungen und der Gemeinden zugewendet
wurde. Um eine möglichst einheitliche Durchführung
der in Weimar und Berlin aufgestellten Ansichten zu
gewährleisten, erschien es den Veranstaltern der Weimarer
Versammlung wichtig, die einmal hergestellte Verbindung
nicht wieder aufzulösen. Es wurde daher im September 1873
eine zweite Hauptversammlung von „Dirigenten, Lehrern und
Lehrerinnen an höheren Töchterschulen Deutschlands“ nach
Hannover berufen und auf dieser die Begründung eines Vereins
beschlossen, der sich: „Deutscher Verein von Dirigenten
und Lehrenden höherer Mädchenschulen“ nannte. Er hat im
Jahre 1876 diesen Namen mit dem kürzeren: Deutscher
Verein fär das höhere Mädchenschulwesen vertauscht.
Ausgesprochener Zweck des Vereins ist, die innere und äufsere
Entwickelung und Ausgestaltung des mittleren und höheren
Mädchenschulwesens auf dem im Jahre 1872 zu Weimar gelegten
Grunde zu fördern. Der Verein entwickelte sich in
den nächsten Jahren schnell; heute umfalst er 15 Zweigvereine
und zählt ca. 3350 Mitglieder.