250 Do deutsche Reich und frine einzelnen Glieder. (Sept. 18—20.)
procentige Banknotenstener einzuführen. Eine weise Colonialpolitik ist ein
dringendes Staatsbedürfniß.“
18. September. (Deutsches Reich.) Ein in Dresden ab-
gehaltener Münzforschercongreß erklärt sich entschieden gegen den
Bimetallismus, indem er folgende Resolution beschließt und diefelbe
mit ausführlicher Motivirung dem Reichskanzler übermittelt:
Auf Grund der Erfahrungen, welche die Geschichte des Geldes in
mehreren Jahrhunderten an die Hand gibt, warnt der Congreß auf das
Bestimmteste davor, durch eine neben der Goldausmünzung ausguführende
Prägung sogen. gleichwerthiger Silbermünzen zur Doppelwährung überzu-
gehen, da immer nur das eine der beiden Metalle Werthmesser sein kann,
während das andere Waare bleibt."
18—24. September. (Baden.) Feier der silbernen Hochzeit
des großhergoglichen Paares und der Vermählung der Prinzessin
Victoria mit dem Kronprinzen von Schweden und Norwegen unter
großartigen Festlichkeiten, an denen die Bevölkerung in sichtlich herz-
licher Weise Theil nimmt.
19. September. (Deutsches Reich.) Die deutsch-conserva-
tive und die Fortschrittspartei erlassen keine Wahlprogramme.
19. September. (Preußen.) Schlöger verläßt Rom wieder
und kehrt nach Berlin gurück, nachdem er wiederholt mit dem Car-
dinal Jacobini conferirt hat und auch vom Papst empfangen wor-
den ist. In Berlin conferirt er mit dem Cultminister v. Goßler und
geht dann nach Varzin zum Reichskanzler; am 26. d. M cschifft er sich
wieder nach Washingkon ein. Man nimmt an, daß er zum Gesandten
beim Vatican designirt sei. Gegen den allfälligen Empfang eines Nun-
tius in Berlin macht sich dagegen schon jetzt eine sehr lebhafte Oppo-
sition, namentlich von protestantisch-kirchlicher Seite geltend.
20—22. September. (Preußen.) Der neue Bischof Korum
von Trier verläßt Straßburg, geht über Coblenz, wo er dem Ober-
präsidenten der Rheinprovinz seine Aufwartung macht, nach Trier
und nimmt von feinem bischöflichen Stuhle unter großen Feierlich-
keiten Besitz.
Der Oberpräsident der Rheinprovinz bringt unterm 20. September
zur öffenllichen Kenntniß, daß der seitherige Domherr an der Cathedralkirche
zu Straßburg, Korum, die landesherrliche Anerkennung als Bischof von
Trier erhalten hat, daß die Amtsthätigkeit desselben am 23. September be-
ginnt und an diesem Tage die Amtsthätigkeit #e des Commissarins für die
bischöfliche Vermögensverwaltung der Diöcese Trier, des Regierungsraths
Breden, erlischt. Der staatliche Eid ist dem neuen Bischof, nach allem Vor-
hergegangenen selbstverständlich, gleichfalls erlassen.
20. September. (Preußen.) Die Minister des Innern und
des Cultus machen einen fehr ausgedehnten Gebrauch von der ihnen