Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881. (22)

4 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Jan. 3.) 
die Gewährung einer größeren Preßfreiheit, die Anbahnung der Re- 
gelung der Optanten-Frage , die in Aussicht stehende Aufhebung des Straß- 
burger Kriegsgerichts, die Schaffung des Staatsraths und die freiere Be- 
wegung im Landesausschusse. Der letztere Punkt wird weiter ausgeführt: „Die 
Redner vertreten in demselben die entgegengesetztesten Ansichten und erörtern 
mit dem größten Freimuth die Handlungen der Regierung. Den Reden und 
Berathungen wird in beiden Sprachen die größte Oeffentlichkeit unter Be- 
dingungen gegeben, welche die aus dem Mangel der parlamentarischen Straf- 
losigkeit entspringende Gefahr schwächen, da jedem Redner Anlaß geboten 
wird, seine Rede durchzusetzen, bevor sie definitiv im Druck erscheint. Dank 
seiner neuen Organisation besitzt der Landesausschuß ein großes Ansehen, und 
es hängt nur von ihm ab, dasselbe noch zu erhöhen. Indem die Regierung 
dem Wunsche dieser Versammlung nach einem eigenen Sitzungspalaste beige- 
treten ist und hiefür einen Credit im Budget verlangte, hat sie bewiesen, daß 
sie entschlossen ist, das Princip der Ausdehnung der parlamentarischen Rechte 
unserer Versammlung anzunehmen.“ Sodann wird noch der Einsetzung der 
Bezirksunterrichtsräthe gedacht, worauf das Journal seine Betrachtung mit 
den Worten schließt: „Alle diese Zugeständnisse sind eben so viele Errungen- 
schaften der elsäßischen Partei; es sind dieß die Meilensteine der Autonomie 
des Elsaßes und bilden die erste Station auf der Bahn der Befreiung, welche 
das Elsaß aus einem, unselbständigen Gebiete zum Rang und Stand eines 
Staates erheben soll, der mit denselben Rechten und Freiheiten wie die 
anderen Staaten ausgestattet werden muß. Die politische Bilanz des Jahres 
1880 ist daher keine schlechte.“ 
3. Januar. (Hamburg.) Die weit überwiegende öffentliche 
Meinung der Stadt scheint dem Zollanschluß noch immer nicht, 
oder doch nur sehr wenig geneigt zu sein. 
So lange der Reichskanzler an seiner Forderung festhält, Hamburg 
müsse vorerst den Antrag auf Einschluß in die Zolllinie stellen, ehe über 
die Modalitäten überhaupt nur verhandelt werden könne, so, lange wird 
Hamburg wohl an seiner ablehnenden Erklärung festhalten, nicht deßhalb, 
weil es fürchtet, das Reich werde seine Bedingungen acceptieren und es beim 
Worte nehmen, sondern weil es fürchtet, daß auf dem Wege durch den Bun- 
desrath und den Reichstag von seinen Bedingungen zu viel abhanden kommen 
würde, und daß es, wenn erst Bundesrath und Reichstag sich schlüssig ge- 
macht hätten, nicht mehr in der Lage wäre, seinen eventuellen Anschluß- 
antrag zurückzunehmen. In erster Linie will also Hamburg am liebsten 
beim Alten bleiben und stützt sich auf sein verfassungsmäßiges Recht, um 
sich nicht zwingen zu lassen; in zweiter könnte es zwar unter Bedingungen 
sich zu einem Zolleinschluß verstehen, aber nur, wenn man sich vorher über 
diese Bedingungen verständigt und man ihm diese Bedingungen zugestanden 
hälte, bevor es den Antrag auf Zolleinschluß stellt. Diese Anschauung deutet 
auch der eben erschienene Jahresbericht der Hamburger Handelskammer an, 
der sich entschieden für die Nothwendigkeit der Aufrechterhaltung der Frei- 
hafenstellung Hamburgs ausspricht. Es heißt in diesem Bericht unter an- 
derem: „Durch die Schutzzollpolitik wird der Ablaß ins Ausland erschwert, 
und es mehrt sich die Klage aus industriellen Kreisen, daß die Wirthschafts- 
reform keineswegs die verheißene und erhoffte wohlthätige Wirkung hervor- 
gerufen habe. Die Stellung der Freihäfen habe eine umfassende Berathung 
und Erhebung veranlaßt. Mehrere Senatoren haben eine Reise nach den 
hauptsächlichsten, Concurrenzplänen des Continents und Englands unter- 
nommen, und diese Untersuchung hat herausgestellt, daß die Concurrenzfähig- 
keit Hamburgs wesentlich auf der völlig ungehinderten Beladung der Schiffe
	        
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