4 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Jan. 3.)
die Gewährung einer größeren Preßfreiheit, die Anbahnung der Re-
gelung der Optanten-Frage , die in Aussicht stehende Aufhebung des Straß-
burger Kriegsgerichts, die Schaffung des Staatsraths und die freiere Be-
wegung im Landesausschusse. Der letztere Punkt wird weiter ausgeführt: „Die
Redner vertreten in demselben die entgegengesetztesten Ansichten und erörtern
mit dem größten Freimuth die Handlungen der Regierung. Den Reden und
Berathungen wird in beiden Sprachen die größte Oeffentlichkeit unter Be-
dingungen gegeben, welche die aus dem Mangel der parlamentarischen Straf-
losigkeit entspringende Gefahr schwächen, da jedem Redner Anlaß geboten
wird, seine Rede durchzusetzen, bevor sie definitiv im Druck erscheint. Dank
seiner neuen Organisation besitzt der Landesausschuß ein großes Ansehen, und
es hängt nur von ihm ab, dasselbe noch zu erhöhen. Indem die Regierung
dem Wunsche dieser Versammlung nach einem eigenen Sitzungspalaste beige-
treten ist und hiefür einen Credit im Budget verlangte, hat sie bewiesen, daß
sie entschlossen ist, das Princip der Ausdehnung der parlamentarischen Rechte
unserer Versammlung anzunehmen.“ Sodann wird noch der Einsetzung der
Bezirksunterrichtsräthe gedacht, worauf das Journal seine Betrachtung mit
den Worten schließt: „Alle diese Zugeständnisse sind eben so viele Errungen-
schaften der elsäßischen Partei; es sind dieß die Meilensteine der Autonomie
des Elsaßes und bilden die erste Station auf der Bahn der Befreiung, welche
das Elsaß aus einem, unselbständigen Gebiete zum Rang und Stand eines
Staates erheben soll, der mit denselben Rechten und Freiheiten wie die
anderen Staaten ausgestattet werden muß. Die politische Bilanz des Jahres
1880 ist daher keine schlechte.“
3. Januar. (Hamburg.) Die weit überwiegende öffentliche
Meinung der Stadt scheint dem Zollanschluß noch immer nicht,
oder doch nur sehr wenig geneigt zu sein.
So lange der Reichskanzler an seiner Forderung festhält, Hamburg
müsse vorerst den Antrag auf Einschluß in die Zolllinie stellen, ehe über
die Modalitäten überhaupt nur verhandelt werden könne, so, lange wird
Hamburg wohl an seiner ablehnenden Erklärung festhalten, nicht deßhalb,
weil es fürchtet, das Reich werde seine Bedingungen acceptieren und es beim
Worte nehmen, sondern weil es fürchtet, daß auf dem Wege durch den Bun-
desrath und den Reichstag von seinen Bedingungen zu viel abhanden kommen
würde, und daß es, wenn erst Bundesrath und Reichstag sich schlüssig ge-
macht hätten, nicht mehr in der Lage wäre, seinen eventuellen Anschluß-
antrag zurückzunehmen. In erster Linie will also Hamburg am liebsten
beim Alten bleiben und stützt sich auf sein verfassungsmäßiges Recht, um
sich nicht zwingen zu lassen; in zweiter könnte es zwar unter Bedingungen
sich zu einem Zolleinschluß verstehen, aber nur, wenn man sich vorher über
diese Bedingungen verständigt und man ihm diese Bedingungen zugestanden
hälte, bevor es den Antrag auf Zolleinschluß stellt. Diese Anschauung deutet
auch der eben erschienene Jahresbericht der Hamburger Handelskammer an,
der sich entschieden für die Nothwendigkeit der Aufrechterhaltung der Frei-
hafenstellung Hamburgs ausspricht. Es heißt in diesem Bericht unter an-
derem: „Durch die Schutzzollpolitik wird der Ablaß ins Ausland erschwert,
und es mehrt sich die Klage aus industriellen Kreisen, daß die Wirthschafts-
reform keineswegs die verheißene und erhoffte wohlthätige Wirkung hervor-
gerufen habe. Die Stellung der Freihäfen habe eine umfassende Berathung
und Erhebung veranlaßt. Mehrere Senatoren haben eine Reise nach den
hauptsächlichsten, Concurrenzplänen des Continents und Englands unter-
nommen, und diese Untersuchung hat herausgestellt, daß die Concurrenzfähig-
keit Hamburgs wesentlich auf der völlig ungehinderten Beladung der Schiffe