Die Oesterreichisch-Augarische Monarchie. (April 9—11.) 341
ausgesprochen: „Wir kommen, um Ihnen die bestimmte Millheilung zu
machen, daß ein von den bisherigen handelspolitischen Tendenzen abweichender
Zollvertrag von dem Abgeordnetenhause nicht genehmigt werden würde."“
Diese Erklärung wird übereinstimmend von den Vertrekern der Majorität
wie der Minorität des Haufes abgegeben. Der Minister erklärt, die Ver-
handlungen würden noch geraume Zeit in Anspruch nehmen und er könne
sich daher auf detaillirte Angaben nicht einlassen. Man dirfe jedoch als
gewiß annehmen, baß die Regierung schutzbedürftige Industrien nicht preis-
geben werde
9. April. (Oesterreich.) Neichsrath: die Commission für Vor-
berathung des Antrags Herbst gegen die Sprachenzwangs-Verordnung
der Regierung v. 19. April 1880 für Böhmen und Mähren spaltet
sich in eine Mehrheit und eine Minderheit. Jene beantragt, den An-
trag abzulehnen, diese, ihn anzunehmen; für jene erstattet Havelka,
für diese der Frhr. v. Scharschmid den Bericht. Die Entscheidung
des Reichsrathes ist von vorneherein nicht zweifelhaft: die födera-
listische Mehrheit wird den Antrag der Mehrheit genehmigen und
über die nationalen Beschwerden des deulschen Volkes in Oesterreich
im Interesse der flavischen Nationalitäten zur Tagesordnung über-
gehen.
11. April. (Böhmen.) Eine kaiserliche Entschließung ent-
spricht der Forderung der Czechen beg. der Universität Prag,
indem die künftige Organisation derselben in der Weise geregelt wird,
daß von nun an an derselben zwei gesonderte Hochschulen, die eine mit deutscher,
die andere mit böhmischer Vortragssprache, unter dem gemeinsamen Namen
„Carolo-Ferdinandea“ bestehen sollen. Die czechische juristische und philo-
sophische Facullät soll schon mit dem 1. October d. J. ins Leben kreten,
und die Errichtung der medieinischen und der theologischen Facullät im
October 1882 folgen. Doch wird beigefügt, daß bei den administrativen
und judiciellen Prüfungen an der czechischen Universität die Kenntniß der
deutschen Sprache sichergestellt werden müsse. Die Ausführung der Maß-
regel hängt freilich noch von den Beschlüssen des Reichsraths ab. Doch ist
an der Zustimmung des Abgeordnelenhauses und seiner föderalistischen Mehr-
heit nichl zu zweifeln, vielleicht dagegen an der des Herrenhausest da wird
auch hier durch neue Pärsschübe geholfen werden können. Das Schicksal
der ällesten deutschen Universität ist damit allem Anscheine nach Shiahser
Aus der anfänglichen Zweitheilung muß sich das allmälige Absterben des
schwächeren deutschen Theiles und die Czechisirung der ganzen Universität
fast mit Nothwendigkeit entwickeln. Die Bedentung für Oesterreich springt
in die Angen. Die Errichtung einer czechischen Universität ist ein ungeheurer
Erfolg der czechischen Politik in nationaler Beziehung und zugleich der föde-
ralistischen Tendenz in Laaksrechtlicher Beziehung. Troßdem sind die Czechen
noch nicht zufrieden. Die angehängte Clausel ärgert sie und sie verlangen,
daß, wenn die Czechen sich im Examen über die Kenntniß der deutschen
Sprache ausweisen sollen, dieß umgekehrt auch von den Deutschen bez. der
chechischen Sprache gefordert werden müsse. Daß die Maßregel nicht im
Interesse der Wissenschaft erfolgt, liegt außer Zweifel: es gibt keine czechische
Wissenschaft und wird auch auf lange Zeit hinaus noch keine solche geben.
Sie ist auch nicht um der Wissenschaft, sondern um der „Gleichberechtigung