Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881. (22)

392 Die Gellerreichisch-Ungarische Monarchie. (Nov. 23—30.) 
höchst absprechenden, ja gehässigen Beurtheilung, welche jenem Er- 
eigniß und der gesammten Verfassungspartei dabei zu Theil wird, 
darf man wohl schließen, daß dasselbe in Regierungskreisen sehr 
unangenehm berührt hat. Graf Taasse wird in dem Artikel als 
der wahre Hort der Verfassung u. dgl. geschildert. 
23. November. (Oesterreich.) Reichsrath: die Regierung 
bringt eine Vorlage betr. Errichtung von Postsparcassen ein. Graf 
Taaffe wird über die Gründe für die der sog. Länderbank gewährte 
Sonderbegünstigung, junge Actien vor Volleinzahlung der alten aus- 
geben zu dürfen — eine von dem Leiter der katholischen Union 
gencrale in Paris, Bontoux, erfundene Schwindelei, um den Actien- 
curs in die Höhe zu treiben — interpellirt. 
25. November. (Dalmatien.) Es läßt sich nicht länger 
läugnen oder vertuschen, daß die Crivoscie wie 1869 so auch heute 
wieder die Reerutenstellung verweigert und in vollem Aufstande 
gegen Oesterreich ist. Einzelne österreichische Posten sind überfallen 
und scheußlich niedergemetzelt worden. Die Aufständischen erhalten 
Zuzug aus Montenegro und aus der Herzegowina; auch Bosniens 
ist die Regierung nicht sicher. In beiden hat die Verkündigung der 
Wehrpflicht viel böses Blut gemacht. 
25. November. (Oesterreich.) Herrenhaus: die Schulcom- 
mission beschließt neuerdings, auf Ablehnuung des Lienbacher'schen 
Antrags, die Schulpflichtdauer von 8 auf 6 Jahre herabzusetzen, 
anzutragen. 
26. November. (Oesterreich.) Reichsrath: Klier interpellirt 
die Regierung über die fortwährenden brutalen Mißhandlungen 
Deutscher in Böhmen durch die Czechen. 
29. November. (Oesterreich-Ungarn.) Die internationale 
Donaucommission tritt in Galatz wieder zusammen. 
30. November. (Oesterreich.) Neichsrath: Rechbauer und 
Genossen interpelliren die Regierung über eine Verordnung des 
Cczechischen) Justizministers Prazak vom 6. October bez. der Gerichts- 
sprache in Krain, durch welche derselbe den Gerichten die Belehrung 
ertheilt, daß der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes keine bin- 
dende Bedeutung beigumessen sei und daß diese nur den Character 
eines in einem speziellen Falle erflossenen Erkenntnisses habe. 
30. November. (Krain.) Einer der hervorragendsten Führer 
der Slovenen, der frühere Landeshauf Stellvertreter von Krain, 
Dr. Bleiweis, f in Laibach.
	        
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