Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881. (22)

426 Großbrillannien. (Ang. 8—10.) 
Seite wird für ihre eigenen Handlungen die Verantwortlichkeit kragen, und 
die in jedem einzelnen Falle zu zahlenden Summen werden durch eine Sub- 
commission festgesetzt, deren Entscheidungen unwiderruflich sind. Die neue 
Transvaal-Regierung wird zu Lasten ihrer Revennen die verschiedenen Schul- 
den übernehmen, welche die Republik bis zum Tage der Annexirung contra- 
hirt hat, und sie wird ferner für verantwortlich gehalten für die gesetz- 
mäßigen Ausgaben und die nothwendigen Administrationskosten während 
der Annexion. 
8. August. Oberhaus: nimmt die irische Landacte auch in 3. 
Lesung nach den Beschlüssen der 2. unverändert ohne Abstimmung an. 
8. August. Transvaal: Die Wiederabtretung des Landes an 
die Boeren wird in Prätoria in formeller Weise vollzogen, und die 
Boeren-Regierung erläßt an die Bevölkerung eine Proclamation, 
worin sie die Herstellung der Republik verkündigt. Hr. Bock, der 
Staatssecretär der Boeren, sowie mehrere andere Beamite leisten den 
Amtseid. Die Vorgänge nehmen einen ganz ordnungsmäßigen Ver- 
lauf. Die eingebornen Chefs zerstreuen sich ruhig, obgleich sie bis 
zuletzt ihre Unzufriedenheit mit der k. Commission ausdrückten. 
9 — 12. August. Unterhaus: Berathung der Abänderungen, 
welche das Oberhaus in der irischen Landacte vorgenommen hat. 
Das Haus nimmt nach dem Antrage der Regierung einige Amen- 
dements, die nicht ernstlich die Bill ändern, als Concession an das 
Oberhaus an, modificirt andere und verwirft diejenigen, die ernstlich 
die Bill beeinträchtigen. Die Regierung wird dabei von einer großen 
Mehrheit unterstützt, trotz des Widerstandes der Opposition. 
10. August. Unterhaus: der Vicepräsident des Geh. Nathes, 
Mundella, legt das Budget des Volksunterrichts för das nächste 
Jahr vor und knüpft daran eine längere Darlegung. 
Diese Auseinandersetzung der Arbeiten und Ergebnisse seines Departe- 
ments während des verflossenen Jahres zeugt von einem steligen und un- 
Mmlerbrochenen Fortschritt im Elementarschulwesen seit den Gesetzgebungen 
der Jahre 1870, 1876 und 1879. Es ergibt sich daraus, daß die gegen- 
wärtig voorhaudenen Elementarschulen für 4½ Millionen Kinder eingerichtet 
sind. Der wirkliche Punct von Werth für den Steuerzahler ist jedoch nicht 
1es 8 der Kinder, welche in den Schullisten aufgeführt find, sondern die 
Zahl derex, welche wirklichen Schulunterricht genießen, und in dieser Be- 
ziehung sei ein idealer Zustand noch nicht erreicht worden; denn der durch- 
schnittliche Schulbesuch stelle sich um 1,144,000 geringer, als die Zahl der 
eingeschriebenen Kinder schulpflichtigen Alters betrage. Doch als Beweis, 
daß der Schulbesuch ebenfalls im Zunehmen begriffen sei, führt Mundella 
an, daß derselbe im vergangenen Jahre um 156, 000 Kinder zugenommen 
habe, und ebenso seien die erfolgreichen Prüfungen in den Classen vier bis 
sechs auf mehr als 24 Proc. gegen nur 22 Proc. der Schülerzahl des Vor- 
jahres gestiegen. Die „Vollsrziehung werde das Land in diesem Jahre 
5,670,000 Pfd. St. kost Zu dieser Summe werden aus Stiftungsfonds 
148, 000. Pfd. St. beinkengen 756,000 Pfd. St. durch Abgaben aufgebracht 
 
	        
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