442 Frankreich. (März 22..29.)
handlung über den Antrag Bardour strenge Neutralität beobachten
solle, „um den Frieden und die Einigkeit innerhalb der republikani-
schen Mehrheit nicht zu gefährden."“
22. u. 23. März. Kammer: wählt eine neue Commission
*7! Prüfung der Frage einer Durchstechung des Simplon oder
es Montblanc. In dieser Commission fallen 5 Stimmen für den
dermientir 5 für den Montblanc und 1 für den kleinen St. Bernhard.
Commission für die Listenwahlfrage: Ferry theilt den Beschluß
des Ministerraths über die Neutralität der Regierung mit; dennoch
beschließt die Commission, wie vorausgesehn, mit 8 gegen 3 Stim-
men, auf Ablehnung des Listenscrutiniums anzutragen und wählt
Boyssot zum Referenten.
24. März. Kammer: Eine Interpellation über die Zustände
Algeriens läuft für den fehr wenig beliebten Civilgonverneur Grévy,
den Bruder des Präsidenten der Republik, ganz glimpflich ab —
der Dank Gambetta's für die Haltung Grevy's in der Listen-
wahlfrage.
Senak: beendigt die Berathung des allgemeinen Zolltarifs.
Viele Zollansätze sind erhöht worden noch über die schon sehr er-
höhten der Kammer. Doch sind die Ultra-Schutzzöllner, wie Pouyer=
Quertier u. A. nicht immer mit ihren Anträgen durchgedrungen.
Der Pariser Gemeinderath beschließt mit 40 gegen 10 Stim-
men ein Tadelsvotum gegen den Poligeipräfecten Andrienx. Der
Ministerrath erklärt den Beschluß für null und nichtig.
29. März. Kammer: erledigt den Gesetzesentwurf betr. Fest-
setzung eines Normalarbeitstages.
Die Specialdebatte währt nicht lange und nimmt eine ziemlich über-
raschende Wendung. Der Ausschuß läßt nämlich die Hauptidee der Vorlage,
die geiehliche Herabsetbung der Arbeikszeit auf zehn Stunden täglich und
aus sechs Tage wöchentlich, fallen, da dieselbe keine Aussicht hat, durchzu-
dringen, und schließt sich dafür einem Amendement des Abg. Riancourt an,
welches nur bestimmt, daß die effective Arbeit der jungen Arbeiter von
weniger als 18 Jahren und der Frauenspersonen in den Fabriken und
Mannsacturen nicht elf Stunden täglich und sechs Tage wöchentlich über-
steigen darf. Dieses Amendement wird mit 276 gegen 144 Stimmen ange-
nommen und trikt an die Stelle des ersten und Hauptartikels der Vorlage.
Die übrigen Artikel geben zu keiner Debatte Anlaß.
Senat: beschließt auch seinerseits die Abschaffung der sogen.
bischöflichen Obedienzbriefe, wie es die Kammer schon im vorigen
Jahre gethan hat. Doch wird dem Gesetzentwurf keine rückwirkende
Kraft gegeben.