488 Pelgien. (Juli 23 — Sept. 6.)
mit 49 gegen 3 Stimmen. Die Regierung befiehlt jedoch, wie sie
es schon im vorigen Jahr gethan, die Summe von Amts wegen
ins Budget einzutragen.
23. Juli. Senat: genehmigt das Gesetz über die Befugnisse
der ständigen Provinzialrathsausschüsse mit 29 gegen 23 Stimmen
(Linke gegen Rechte). Auch gegen die 500,000 Fr., mit denen der
Unterrichtsminister den Lehrern die ihnen von Gemeinderäthen ver-
weigerte Gehaltszahlung vorschußweise leisten will, stimmt die Rechte,
so daß die Bewilligung nur mit 30 gegen 21 Stimmen durchgesetzt
werden kann.
29. Juli. Der Provinzialrath von Brabant lehnt den An-
trag, sich für die Gewährung des Wahlrechts an alle des Lesens
und Schreibens kundige Staatsbürger auszusprechen, mit 28 gegen
17 Stimmen ab; 21 Mitglieder enthalten sich. — Der Provinzial-
rath von Limburg setzt dem Schulgesetz von 1879 beharrlichen
Widerstand entgegen.
zeichnend dafür ist das Wort, welches ein Mitglied Namens Wade-
leux dem (Bovernenr Gonpy de Beauvolers auf dessen Mah#ung zu Mäßi-
gung und Achtung der Landesgesehe ins Gesicht sagt: „Das Geseß ist eine
bindende Regel und man muß sich ihm unterwerfen; ich gebe das dem Herrn
Gonverneur zu, wenn er mir zugibt, daß im Allgenkeino und im besondern
für die Katholiken, die dieses Namens würdig sind, das Gesetz Goltes und
seiner Kirche den menschlichen Gesetzen vorangeht.“ Und darauf faßt die
Versammlung einstimmig folgenden sonderbaren Beschluß: „Ohne sein Urtheil
über das Gesetz vom 1. Juli 1879 und seine demselben in den frühern
Sessionen gegebene Auslegung irgendwie aufzugeben, betheuert der Provin=
cialrath jeinen Gehorsam gegen die Gesetze des Landes und geht zur Tages-
ordnung über.“ Der Beifall, der darauf folgt, ist der offenbare Ausdruck
des Hohnes, der in den Worten jenes Beschlusses liegt. Man betheuert
seinen „Gehorsam“ und erklärt, das Schulgesetz nicht befolgen zu wollen.
In der That wird der für das Schulwesen angesetzte Posten von 31,694 Fr.
einstimmig gestrichen, so daß die Staatsregierung ihn durch königliche Ver-
fügung wiederherstellen muß.
5. August. Der Paypst richtet an die belgischen Bischöfe unter
dem 3. d. M. ein Schreiben, welches die Katholiken, insonders in
ihrer Sprache auf dem Catheder und in der Presse, zur Verträg-
lichkeit untereinander und zu brüderlicher Eintracht ermahnt.
Der Zwist zwischen den Katholiken, die einerseits im „Courrier de
Bruxelles“ u. s. w., andererseits im „Journal de Bruxelles" u. s. w. zur
Aussprache ihrer Ansichten gelangen, ist zu einem solchen Verger#iß, ge-
worden, daß der heilige Vater ihn durchaus abgestellt wissen will. Es han-
delt sich nämlich darum, ob die auf den „modernen“ Grundsätzen beruhende
belgische Staatsverfassung als verderblicher Irrthum dem Syllabus gemäß
zu verdammen oder als #Rechtsgrandlage des Staatslebens zu achten sei.
6. September. Der König spricht sich in Gent bei Einweihung