Helgien. (Oct. 25 — Dec. 4.). 489
des neuen Hafenbassins aufs nachdrücklichste für bessere Sicherstellung
der Landesvertheidigung aus:
„In dieser Beziehung bleibt uns freilich wenig mehr zu thun im
Vergleich mit dem, was wir schon gethan haben, aber ein militärischer Zu-
stand ist nur dann wirksam, wenn er vollständig ist; und so lange wir den
unseigen nicht ganz und gar geregelt haben, wird das Land nicht endgiltig
Ganfolt dirt sein. Ich habe die tiefe Ueberzeugung, daß die Nationen, „welche
Zeit der Nuhe und der Blüthe nicht benupen, um sich gegen die Stürme
dee eied und ihre erworbenen Schäßte vor den Launen des Geschicks zur
Vertheidigung des Betrrlandes zu wahren, ihrem Verderben eungegengehch.
25. October. Die Gemeinderathswahlen fallen überwiegend
zu Gunsten der liberalen Partei aus.
Namentlich ist das in den Städten der Fall. Die vier großen Städte
des Landes, deren jede mehr als 100,000 Einwohner zählt, Brüssel, Ant-
werpen, Gent und Lüttich, haben eine liberale Gemeindeverwallung. Von
den 14 Städten, die 25,000 — 100,000 Einwohner haben, wie Mecheln, Ver-
viers, Löwen, Tournai, Namur u. s. w., werden nur drei, nämlich Brügge,
Courtrai und St. Nikolas, von der clericalen Partei verwaltet. Von den
14 Slädten, die 15,000—25,000 Einwohner zählen, haben 9 (Monus, Ostende,
Laeken, Charleroi u. s. w.) eine liberale und 3 (Alost, Borgerhout, se
Roulers und Turnhout) eine clertcale Gemeindeverwaltung. Von den 32
Städten sind alio nur 8 clerical, die andern 24 liberal. Dasselbe Ver-
hältniß hat die Schul- ber in dem Besuche der officiellen und der cleri-
calen Schulen aufgewiesen. Für das nächsle Jahr ist somit die liberale
Mehrheit, auch in der Deputirtenkammer gesichert, da man an den Gemeinde-
rathswahlen einen Maßstab für die obwaltende Stimmung hat.
1. December. Da die Regierung einem Pfarrer im Luxem-
burgischen, der seit mehreren Monaten sein Amt nicht mehr versah,
um sich der Journalistik und kirchlichen Agitation ausschließlich zu
zu widmen, die Besoldung aufgekündigt hat, belegt der Bischof von
Namur die betreffende Gemeinde mit dem Interdict. Ein solcher
Fall ist seit der ersten französischen Revolution nicht mehr vor-
gekommen.
4. December. II. Kammer: Wie früher die Radicalen, so
bringen jetzt Malou und Gen. von der Rechten einen Antrag auf
Ausdehnung des Wahlrechts, natürlich zum Vortheil der Clericalen,
ein. Inzwischen hat sich unter der Leitung des radicalen Brüsseler
Abg. Janson eine Nationalliga für Ausdehnung des politischen
Wahlrechts gebildet.
Die Lage, aus welcher die Reformer das Land herauszuziehen be-
müht sind, ist folgende. Auf eine Bevöllerung von 5 1½/1 Millionen, worunter
1,600,000 volljährige Staatsbürger, sind in Folge der bestehenden Gesetz-
gebung nur 116,000 zur Wahl der Volksvertretung, 232,000 zu den Pro-
bincialwahlen und 374,000 zu den Gemeindewahlen eugelassen. Für den
Augenblick handelt es sich noch nicht darum die Grenzen festzustellen, bis
zu denen die Wahlberechtigung in den drei verschiedenen Graden erweilert