Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881. (22)

500 Schweden und Norwegen. (März 20 — Mai 10.) 
26. März. (Schweden.) I. Kammer: verwirft den Antrag 
auf Erweiterung des politischen Stimmrechts mit 82 gegen 14 
Stimmen. 
Die II. Kammer hatte einen andern Beschluß gefaßt; eine Verein- 
barung beider Häuser ist aber in dieser Frage nicht zulässig, weil Anträge 
auf Verfassungsänderungen in zwei aufeinander folgenden Reichstagsperioden 
berathen werden müssen. Vor 1885 kann somit ein entscheidender Beschluß 
des ganzen Reichstags in dieser Sache nicht erwartet werden 
15. April. (Schweden.) Die drei Reichscomités für die 
Umordnung des Steuerwesens, für das Heerwesen und für die Kriegs- 
flotte, die zu gemeinsamer Arbeit an der Neuordnung des mit dem 
Grundbesitz verquickten Vertheidigungswesens berufen sind, treten auf 
Einladung des Staatsministers zu einer gemeinschaftlichen Sitzung 
zusammen. Der Minister theilt ihnen mit, der König wünsche die 
Wiederaufnahme der Arbeiten gleich nach Ostern, weil sie vor dem 
Schlusse dieses Jahres zu Ende gebracht sein müßten. 
20. April. (Schweden.) Beide Häuser des Reichstags ver- 
werfen in gemeinsamer Abstimmung eine Regierungsvorlage bez. des 
Theaters mit 151 gegen 117 Stimmen. 
25. April. (Schweden.) Reichstag: die Berathung des 
Budgets ist in beiden Kammern ziemlich glatt abgelaufen, bis auf 
einen Punct, der in gemeinsamer Abstimmung beider Kammern ent- 
schieden werden muß. 
Die Regierung halte nämlich die Verstärkung des sog. Grundfonds 
(Betriebscapitals) um 1 Million Kr. beantragt, die II. Kammer aber die 
Position auf 1½ znnl Kr. erhöht und zwar um den Zuschlag zur Ein- 
kommensteuer, der sonst nicht nöthig gewesen wäre, beibehalten und so all- 
mälig im Einverständniß mit der Regierung zu einem dauernden machen zu 
können, die I. Kammer jedoch die Erhöhung aus dem entgegengelehten Grunde 
ihrerseits verworfen. In der gemeinsamen Abstimmung wird nun die Er- 
höhung und damit eben auch der Zuschlag zur Gintalimensenee iauit 137 
Stimmen angenommen. Das Budget für. 1882 ist damit auf 75,938,000 Kr. 
in Einnahme und Ausgabe sengestalt Die Nogierung hatte nur unbedeutend 
mehr verlangt. Ende 1880 belief sich die schwedische Staatsschuld auf 
221,336,239 Kr., eine nicht fundirte inländische Obligationenschuld beträgt 
9 Millionen Kronen. 
29. April. (Schweden.) Schluß der Session des Reichstags. 
10. Mai. (Norwegen.) Die Odelsthing und Lagthing haben 
sich über ein neues Wehrgesetz, mehr oder weniger nach dem Muster 
des schweizerischen Milizsystems, geeinigt. 
Das vom Militärcomité ausgearbeitete Wehrgesetz wird, nachdem die 
veraltete Bürgerwehr aufgehoben worden und ein militärisches Kammermit- 
clied eine begeisterte Rede über die Bedeutung der Milizarmee für Norwegen 
gehalten hat, fast einhellig angenommen. Wenn der König es nicht be-
	        
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