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Anfang August. Die Nihilisten fangen an, etwas in den
Hintergrund und dafür die Panslavisten in den Vordergrund zu
treten.
19. August. Austausch des Kuldscha-Vertrages mit China.
27. August. Durch kaiserlichen Ukas wird die Stelle eines
Stadthauptmanns von St. Petersburg aufgehoben, und werden die
bisherigen Befugnisse desselben theils auf den Polizeimeister, theils
auf den Gouverneur übertragen. Der Stadthauptmann Baranow
wird zum Gounverneur von Archangel und der Oberpolizeimeister
Kosloff von Moskau zum Oberpoligeimeister von Petersburg ernannt.
31. August. Der bisherige Minister des k. Hauses Graf
Adlerberg II wird entlassen und durch den Fürsten Woronzoff-
Daschkoff ersetzt. Derselbe ist der entschiedene Günstling des neuen
Herrschers. Auch Baron Küster wird seiner Stelle als Vorstand
der Controle und der Casse des Hofministeriums enthoben, doch
unter Belassung in der Würde eines Staatssecretärs.
3. September. Großfürst Constantin feiert sein 23jähriges
Jubiläum als Admiral. Der Kaiser richtet bei diefer Gelegenheit
ein sehr verbindliches Schreiben an seinen Oheim.
3. September. Niedersetzung einer Commission zur Prüfung
der Judenfrage.
9. September. Zusammenkunft des Kaisers mit dem deutschen
Kaiser in Danzig. Dieselbe ist entschieden als ein Schritt der
Wiederannäherung an Deutschland im Gegensatze gegen den wachsen-
den Panflavismus und den von demselben geförderten Deutschenhaß
anzusehen. Die Anregung zu der Zusammenkunft ging vom russi-
schen Kaiser aus. Kaiser Wilhelm ist vom Fürsten Bismarck be-
gleitet, Kaiser Alexander dagegen nicht vom Grafen Ignatieff.
11. September. Ein kaiserlicher Ukas fetzt die dießjährige
Rekrutenaushebung von 235,000 Mann auf 212,000 Mann herab.
Es wird überhaupt von Ersparungen am Militär gesprochen, that-
sächlich scheint aber wenig oder nichts zur Ausführung zu kommen.
14. September. Der Kaiser erläßt den Befehl an das Land-
schaftscollegium von Livland, die Frage über Einführung der russi-
schen Landschaftsverfassung (Semstwo) dem Landtage vorzulegen,
wodurch jedoch die Hauptgrundlagen der bestehenden Landschafts-
ordnung nicht verletzt werden sollen.
Der Kaiser setzt eine besondere Commission ein zur Ausarbeitung
von Entwürfen für eine Reorganisation der Provinzialverwaltungen.