Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881. (22)

Rumũnitu. (Febr.3. April 15.) 
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2. Numänien. 
3. Februar. Das Budget für 1881, 82 bilancirt mit 
119,671,214 Lei. 
Für den Unterricht sind ca. 9 Mill., für das Militär ca. 27 Mill. 
prälimirt. Die Einnahmen sind um 915 Mill. höher als voriges Jahr 
veranschlagt und das Gleichgewicht im Staatshaushalt ohne Zuhülfenahme 
der vorgesehenen Emission von 7½ Mill. Hypothekarscheinen hergestellt. Die 
leyte vorzügliche Ernte läßt eine weilere Steigerung der Einnahmen hoffen. 
Die ganze Finanglage ist eine sehr befriedigende. 
26. Märg. Die liberale Mehrheit der II. Kammer beschließt, 
da die Regierung gögerk, ihrerseits die Initialive für die Erhebung 
des Fürstenthums zu einem Königreiche zu ergreisen. Der durch 
seine Mitwirkung bei der Entfernung Cusa's bekannte Abg. Lucca 
stellt den Antrag, der sofort einstimmig genehmigt wird. Die Re- 
gierung legt den Beschluß ohne Verzug dem Senat vor, der gleich- 
falls einstimmig beitritt. Eine gemischte Deputation beider Kam- 
mern überbringt ihn dem Fürsten Carl und bittet ihn um Annahme 
des Königstitels, was er zusagt. Die Regierung zeigt die That- 
sache durch Circulardepesche den Regierungen des Auslandes an. 
Rumänien hat seit 1866 und dem Regierungsankritte des Fürsten 
Karl unläugbar gewaltige Fortschritte, größere als irgend ein anderer der 
Balkanstaaten gemacht und diese verdankt es neben einer Angahl patriotischer 
Söhne des Landes ganz wesentlich der Tüchtigteit! seines nunmehrigen Königs, 
eines würdigen Sprößlings der Hohenzollern. Die moralische Anerkennung 
Europas fand es erst in den Tagen von Plewna durch die Tapferkeit seines 
Heeres unter der energischen Führung seines Königs. Seine Staatsverhält= 
nisse sind durchaus geordnete, so weit es überhaupt in der kurzen Zeit mög- 
lich war. Seine Lage ist freilich eine schwierige und jeine Zukunft eine 
unsichere. Zwischen den beiden großen Höschaftsrtvalen Rußland und Oester= 
reich gelegen, kann Rumänien bei der Maßüberschreitung des einen wie des 
andern der enropäischen Gleichgewichtspolitik dienen; aber in erster Linie 
wird es voraussichtlich mehr zur österreichisch-de autschen Gruppe als zu Ruß- 
land hinneigen, und zwar schon deßhalb, weil die Machtsphäre Oesterreichs 
nach dem Aegäischen Meere hinneigt, sich mithin von ihm entfernt, während 
die Rußlands, da ihr Object Konstantinopel ist, ohne auf Hindernisse zu 
stoßen, geradezu erdrückend auf das Zwischenland Memanden wirken muß. 
Augenblicklich sieht freilich Oesterreich- Ungarn Numänien wegen der Donau- 
frage mit nicht sehr günstigen Augen an; doch das ist vorübergehend; da- 
hegen ist Rußland die Rangerhöhung aus saheliegenden Gründen überhaupt 
zuwider, obgleich es ihr seine Anerkennung auf die Dauer nicht versagen 
kamnn. Nach und nach anerkennen alle Mächte ohne Ausnahme das neue 
Königreich. 
  
7/15. April. Beide Kammern genehmigen ein Gesetz, welches 
das Recht der Regierung, Fremde, die die äußere oder innere 
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