528 Kumänien. (April 19 — Dee. 27.)
Sicherheit des Staates gefährden, zu interniren oder auszuweisen,
regelt.
Der lehte Artikel des Gesetes lautet: „Attentate gegen das Oberhaupt
eines fremden Staates oder dessen Familienglieder, wenn selbe das Verbrechen
des Todtschlages, Meuchelmordes oder der Vergiftung in sich schließen, werden
nicht als politisches oder damit im Zusammenhange stehendes Vergehen oder
Verbrechen behandelt.“
19. April. Das Cabinet Joan Bratiano gibt seine Demission
ein. Demeter Bratiano, der Bruder des bisherigen Ministerpräsi-
denten und z. Z. Gesandter in Konstantinopel, welcher deuselben
Principien wie sein Bruder ergeben ist, wird mit der Neubildung
betraut.
22—21. Mai. Krönungsfeier in Bukarest.
4—8. Juni. Beide Kammern sprechen sich neuerdings und
sehr nachdrücklich gegen die Ansprüche Oesterreich= Ungarns in der
Donaufrage aus. Die Regierung erklärt aufs neue, daß Rumänien
Oesterreich den Sitz in der Donaucommission nicht streitig mache,
wohl aber den permanenten Vorsitz sowie die dirimirende Stimme.
21. Juni. Da die Mehrheit beider Kammern Demeter Bra-
tiano in der Donaufrage nicht die wünschbare Energie zutrant und
ihm dießfalls in Parteiversammlungen eine Art Mißtrauensvotum
ertheilt, so gibt das Cabinet seine Entlaffung und Joan Bratiano
bildet wieder ein neues.
Ende Juni. Aus Rußland wandern zahlreiche Juden in Nu-
mänien ein, obgleich sie nicht gern gesehen werden und sich eine
Antisemitenagitation entwickelt.
20. November. Eröffnung der Kammern. Die Thronrede
spricht sich sehr stark und nur allzu stark gegen die Ansprüche
Oesterreich-Ungarns in der Donaufrage aus.
3. December. Oesterreich-Ungarn bricht in Folge der Thron--
rede den diplomatischen Verkehr seines Gesandten mit der rumäni-
schen Regierung ab.
17. December. Joan Bratiano sucht umfonst in einer Ge-
legenheitsrede die Herausforderung Oesterreichs in der Thronrede
gut zu machen und dieses zu beschwichtigen.
27. December. Die rumänische Regierung sieht sich genöthigt,
den Passus gegen Oesterreich in der Thronrede förmlich zurückzu-
nehmen, wodurch der Zwischenfall als beigelegt erscheint.