Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881. (22)

Das beulsche Reich und seine rinzelnen Glieder. (Jau. 15.) 29 
aber wird jene Concentration, vermöge welcher alle Unfälle, welche sich über- 
haupt in einem Industriezweige ereignen, mit ihren finanziellen Folgen und 
den dieselben bedingenden Verhälknissen mur Kenntniß derselben Verwaltung 
gelangen, die Möglichkeit bieten, schon binnen verhällnißmäßig wenigen 
Jahren eine sichere Unterlage für die Tarifirung zu gewinnen, während 
Privatanstalten, welchen von dem gesammten Unfallmaterial immer nur ein 
Theil und zwar für die verschiedenen Industriezweige nicht einmal ein gleich 
großer Theil bekannt wird, eine gleich sichere Unterlage erst nach langen 
Jahren erreichen können. Die Concentration der Unfallversicherung in einer 
großen Anstalt ermöglicht demnach nicht nur die sicherste Bemessung der 
Prämien, sondern auch die gerechteste Vertheilung auf die verschiedenen In- 
dustriezweige: sie muß folgeweise, wenn diese Anstalt eine Reichsanstalt ist 
und als folche auf jeden Geschäftsgewinn verzichtet, bei vorauszusetzender 
guter Verwaltung zu einer so billigen Versicherung führen, wie sie mit der 
Sicherheit der versicherten Ansprüche überhaupt vereinbar ist, zumal auch die 
Verwaltungskosten durch die vorkheilhafteste Ausnußung des Verwaltungs- 
apparats, welcher durch die Concentration der gesammten Unfallversicherung 
ermöglicht wird, sowie durch die Einfachheit des Abschlusses der Versicherungen 
und der Abwickelung der Entschädigungsausprüche, welche durch den öffent- 
lichen Character der Anstalt bedingt ist, auf den möglichst niedrigen Betrag 
zurückgeführt werden können. enn hiernach die gesammte, durch das 
Gesetz geforderte Unfallversicherung ausschließlich bei der Neichwersiherungt- 
anstalt erfolgen soll und damit auch von einer Zulassung der Un 
verlichemungsgenoff enschaften neben der Aalhng nernnsan 
anstalt lbstand genommen werden muß, so ist nicht ausgeschlossen, daß 
ein Theil der Vortheile, welche mit diesen Genossenschaften verbunden sein 
würden, mit der Zeit durch anderweite Organisation erreicht werden. Nach 
Einführung des allgemeinen Versicherungszwanges wird das Interesse an der 
thunlichsten Verminderung der Unfälle, trotz der im Entwurf vorgesehenen 
Form der Versicherung, wenn auch nicht so unmiltelbar, wie bei der Unfall- 
versicherungsgenossenschaft, so doch mehr und mehr den Unternehmern zum 
Bewußtsein kommen und die Einsichtigen unter ihnen veranlassen, sich durch 
Vereinigung mit anderen Unternehmern desfelben oder verwandter Industrie= 
zweige zu gemeinsamen auf die Beaufsichtigung der Betriebe und die Ver- 
  
  
hütung von Unfällen abzielende Einri und die Er- 
fahrung wird lehren, ob es möglich se 
durch zu befördern, daß ihren Mitgl 
chiungen zu vereinigen; 
l wird, Vereinigungen dieier Art da- 
edern in dem Maße, in welchem die 
  
gemeinsamen Einrichtungen zu einer 2 
zerminderung der Unfälle führen, eine 
Frleichterung in den Lersichermngshrdingungen eingerännt: und daß solchen 
Henoffenschaften das Recht beigelegt wird, die Beanussichtigung der Betriebe 
hrer Mitglieder an Stelle der Kolllichen Aufsichtsbeamten durch Organe der 
elbstverwaliung wahrgunehmen.“ 
Dem Unfallversicherungs-Gesetz-Entwurfe ist außerdem ein Gutachten 
des bekannten Versicherungsstatistikerz Professor Heym zu Feststellung der 
Prämien beigegeben. Es heißt darin: „Die hier gestellte Aufgabe kann nach 
gegenwärtigem Stande der statistischen luterlagen vollständig, d. h. für alle 
Berufsklassen nicht gelöst werden. Man hat sich darauf beschränkt, die 
Prämien zunächst für zwei der gefährlichsten Verufsarten zu ermitteln und 
die dadurch gewonnenen Zahlen als Maximum der Prämien anzusehen, aber 
auch diese Ermittelungen können nur als Näherungswerthe angesehen werden.“ 
Diese beiden Berufsklassen sind der Bergbau und der Eisenbahnbetrieb, die 
Ermittelungen für den Bergbau sind nach der statistischen Zusammensebung 
der zehn lebten Jahrgänge der Zeitschrift für Berg-, Hülten= und Salinen= 
wesen in Prenßen, für den Eisenbahnbetrieb nach der -mnsterhaften Stalistik 
Z 
- 
1 
  
".
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.