Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881. (22)

Vas denische Reich und seine einzelnen Elieder. (Jau. 28—29.) 45 
ticher, v. Maybach und Dr. Lucius tagen werden. Jede der drei 
Sectionen zählt 5 Mitglieder und wählt je 2 Stellvertreter, wozu 
dann noch 10 von der Regierung ernannte Mitglieder hingutreten. 
Die Regierung übermacht dem Volkswirthschaftsrath eine Geschäfts- 
ordnung sowohl für das Plenum als für den permanenten Ausschuß 
und die drei Sectionen. 
Die unbedingten Gegner der neuen wirthschaftlichen Polikik des Reichs- 
kanzlers und seiner neuesten Schöpfung sind selbstverständlich mit seiner Rede 
und ihren leitenden Gedanken nicht einverstanden. Aber selbst diejenigen, 
welche jene durchaus nicht unbedingt verwerfen, sehen doch hier ihre zut- 
schiedenen Zweifel ein: „Fürst Bismark — meinen diese — ha h na- 
türlich nicht nehmen lassen, seine neueste Schöpfung, den Voltswirthschafts- 
rath, selbst zu eröffnen, obgleich er sich im übrigen in den letzten Jahren 
von aller Repräsentation mehr und mehr zurückzieht. In dem vorliegenden 
Fall sollte offenbar durch Hervorhebung der Wichtigkeit der Institution der 
minder günstige Eindruck verwischt werden, den die königliche Verordnung 
vom 17. Nov. und die Auswahl der auf Grund derselben berufenen Mit- 
glieder gemacht hat. Ob dieß bei denjenigen, die sich nicht lediglich durch 
Worte leiten lassen, gelungen ist, möchten wir doch bezweifeln. Was der 
Reichskanzler als den leptten entscheidenden Grund bezeichnet, der ihn zur 
Verwirklichung dieser Idee veranlaßt hat, ist doch nichts anderes, als das 
Bedürfniß, gegenüber den widersprechenden Auffassungen der Wirkungen der 
neuen Wirthschaftspolitik einen festen, außerhalb der eigentlichen Regierungs- 
und parlamentarischen Kreise stehenden Factor zu schaffen, der den Reichs- 
kanzler unterstützt, wenn es sich darum handelt, den Tarif von 1879 zu 
vertheidigen. Als es sich um die Revision des Zolltarifs handelte, bedurfte 
es keiner Körperschaft, welche die gemeinsamen Interessen von Landwirth- 
schaft, Handel, Gewerbe und Handwerk wahrnahm. Aber jetzt empfindet 
Fürst Bismarck das Bedürfniß, die Verantwortlichleit für die Verfolgung 
seiner Polilik mit einer nur dem König verantwortlichen und im übrigen 
bang. uncontroirboren Körperschaft zu theilen. Wie das gemeint ist, liegt 
auf d d. ne Regierung, welche Sachverständige der vrrschiehenuen 
wilthscha Nichen Kreise über die Nothwendigkeit oder Nüplichkeit eines Ge- 
setzentwurfs hören wollte, würde nicht warten, bis der Gesetzentwurf bereits 
in den Bereich der ferckarbrrishn Factoren gelangt ist. Gerade die ersten 
und wichtigsten Vorlagen wird aber der Volkswirthschaftsrath erst aus den 
Drucksachen des Bundesraths kennen lernen.“ 
28 —29. Januar. (Preußen.) Abg.-Haus: beendigt die 
zweite Lesung des Etats. Derselbe balancirt demnach mit 912,820,416 
Mark. Berathung des Steuererlaß-Antrags der Regierung im Be- 
trage von 14 Mill. Mark. Die Regierung hatte ursprünglich auf 
einen nur einmaligen Steuerlaß in diesem Betrage angetragen, die 
Fortschrittspartei und die Conservativen hatten aber die Commission 
bewogen, denselben zu einem dauernden zu machen, womit sich die Re- 
gierung einverstanden erklärt hat. Der Antrag der Commission wird 
mit dem Zusatze Rauchhaupt, wonach der Finanzminister bestimmt, 
welche Monatsraten unerhoben bleiben, mit 243 Stimmen gegen 
106 angenommen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.