Vas denische Reich und seine einzelnen Elieder. (Jau. 28—29.) 45
ticher, v. Maybach und Dr. Lucius tagen werden. Jede der drei
Sectionen zählt 5 Mitglieder und wählt je 2 Stellvertreter, wozu
dann noch 10 von der Regierung ernannte Mitglieder hingutreten.
Die Regierung übermacht dem Volkswirthschaftsrath eine Geschäfts-
ordnung sowohl für das Plenum als für den permanenten Ausschuß
und die drei Sectionen.
Die unbedingten Gegner der neuen wirthschaftlichen Polikik des Reichs-
kanzlers und seiner neuesten Schöpfung sind selbstverständlich mit seiner Rede
und ihren leitenden Gedanken nicht einverstanden. Aber selbst diejenigen,
welche jene durchaus nicht unbedingt verwerfen, sehen doch hier ihre zut-
schiedenen Zweifel ein: „Fürst Bismark — meinen diese — ha h na-
türlich nicht nehmen lassen, seine neueste Schöpfung, den Voltswirthschafts-
rath, selbst zu eröffnen, obgleich er sich im übrigen in den letzten Jahren
von aller Repräsentation mehr und mehr zurückzieht. In dem vorliegenden
Fall sollte offenbar durch Hervorhebung der Wichtigkeit der Institution der
minder günstige Eindruck verwischt werden, den die königliche Verordnung
vom 17. Nov. und die Auswahl der auf Grund derselben berufenen Mit-
glieder gemacht hat. Ob dieß bei denjenigen, die sich nicht lediglich durch
Worte leiten lassen, gelungen ist, möchten wir doch bezweifeln. Was der
Reichskanzler als den leptten entscheidenden Grund bezeichnet, der ihn zur
Verwirklichung dieser Idee veranlaßt hat, ist doch nichts anderes, als das
Bedürfniß, gegenüber den widersprechenden Auffassungen der Wirkungen der
neuen Wirthschaftspolitik einen festen, außerhalb der eigentlichen Regierungs-
und parlamentarischen Kreise stehenden Factor zu schaffen, der den Reichs-
kanzler unterstützt, wenn es sich darum handelt, den Tarif von 1879 zu
vertheidigen. Als es sich um die Revision des Zolltarifs handelte, bedurfte
es keiner Körperschaft, welche die gemeinsamen Interessen von Landwirth-
schaft, Handel, Gewerbe und Handwerk wahrnahm. Aber jetzt empfindet
Fürst Bismarck das Bedürfniß, die Verantwortlichleit für die Verfolgung
seiner Polilik mit einer nur dem König verantwortlichen und im übrigen
bang. uncontroirboren Körperschaft zu theilen. Wie das gemeint ist, liegt
auf d d. ne Regierung, welche Sachverständige der vrrschiehenuen
wilthscha Nichen Kreise über die Nothwendigkeit oder Nüplichkeit eines Ge-
setzentwurfs hören wollte, würde nicht warten, bis der Gesetzentwurf bereits
in den Bereich der ferckarbrrishn Factoren gelangt ist. Gerade die ersten
und wichtigsten Vorlagen wird aber der Volkswirthschaftsrath erst aus den
Drucksachen des Bundesraths kennen lernen.“
28 —29. Januar. (Preußen.) Abg.-Haus: beendigt die
zweite Lesung des Etats. Derselbe balancirt demnach mit 912,820,416
Mark. Berathung des Steuererlaß-Antrags der Regierung im Be-
trage von 14 Mill. Mark. Die Regierung hatte ursprünglich auf
einen nur einmaligen Steuerlaß in diesem Betrage angetragen, die
Fortschrittspartei und die Conservativen hatten aber die Commission
bewogen, denselben zu einem dauernden zu machen, womit sich die Re-
gierung einverstanden erklärt hat. Der Antrag der Commission wird
mit dem Zusatze Rauchhaupt, wonach der Finanzminister bestimmt,
welche Monatsraten unerhoben bleiben, mit 243 Stimmen gegen
106 angenommen.