Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Febr. 11—12.) 61
II. Februar. (Preußen.) Abg.-Haus: nimmt die Provincial=
ordnungsnovelle in dritter Lesung an.
11. Februar. (Bayern.) II. Kammer: der Führer der
ultramontanen Kammermehrheit Jörg interpellirt die Regierung
bez. des Unfallversicherungsgesetzentwurfs des Reichskanzlers, in dem,
namentlich in der Reichsversicherungsanstalt, er eine Beeinträchtigung
der Particularstaaten erblickt. Staatsminister Lutz weist Namens
des Gesammtministeriums die Anschauung als unbegründet zurück:
... Hier dem Reiche mit einer Negation entgegenzutreten, heißt:
den Weg zur Hilfeleistung sperren und verlegen; denn Das bedarf eines
Beweises nicht, daß der Zweck des vorliegenden Entwurfes nur durch einen
gesetzgeberischen Act des Reiches und nicht durch die Legislationen der ein-
zelnen Staaten erreicht werden kann. Nur einheitliche Normen verbürgen
die Erreichung des vorgesteckten Zieles. Wer aber könnte dafür einzustehen
wagen, daß in allen deutschen Staaten ein und dasselbe Gesetz vereinbart
würde oder auch nur dafür, daß überall irgend ein Zwangsversicherungs-
gesetz zu Stande käme? Wer also, wie Dieß auch die Herren Interpellanten
zu tun scheinen, Einrichtungen im Sinne des Entwurfes für geboten oder
doch für wünschenswerth erachtet, wird sich mit der Competenz des Reiches
zur Gesetzgebung über unseren Gegenstand versehen müssen. Ueber die Frage,
ob eine Reichsversicherungsanstalt oder Staatsanstalten in den Einzelnstaaten
eingerichtet werden sollen, welche letztere übrigens vielleicht nicht einmal
überall möglich und zum Mindesten mit größeren Lasten verknüpft wären,
ist ohnehin noch das letzte Wort nicht gesprochen. Wenn dem Allem nach
das Gesammtstaatsministerium in dem Fall, daß seine noch obwaltenden Be-
denken gehoben werden können, der Krone rathen wird, den Reichskanzler
in seinen Bestrebungen zum Schute der Arbeiter durch ein Unfallversiche-
rungsgesetz zu unterstützen, so glaubt dasfelbe, nicht an den Grundfesten
unseres Staates zu rütteln, sondern einen Act eminent conservativer Politik
zu üben.“
12. Februar. (Deutsches Reich.) Bundesrath: stellt den
Etat für 1881/82 zur Vorlage in den Reichstag fest:
A. Fortdauernde Ausgaben.
M M
Reichstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 352,580 (unverändert),
Reichskanzler und Reichskanzlei . . . . . .125,770 (+ 6,900)
Auswärtiges Amt . . . . . . . . . . . . . . . . . 6,564,890 (+ 71,000)
Reichsamt des Innern . . . . . . . . . . . . . . 2,843,692 (+ 213,936)
Verwaltung des Reichsheeres . . . . . 343,815,002 (+ 17,899,936)
Marineverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . 28,218,326 (+ 2,620,037)
Reichsjustizverwaltung . . . . . . . . . . . . . 1,700,852 (+ 24,317)
Reichsschatzamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69,461,336 (+ 25,675,690)
Reichseisenbahnamt . . . . . . . . . . . . . . . . . 303,150 (+ 40,890)
Reichsschuld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,602,500 (+ 1,600,000)
Rechnungshof. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 465,453 (+ 4,835)
Allgemeiner Pensionsfonds. . . . . . . . 18,399,993 (+ 504,796)
Reichsinvalidenfonds. . . . . . . . . . . . . . 31,071,344 (- 1,027,168)
Summe der fortlaufenden Ausgaben 513,924,848 (+.47635,169)
Reichsschuld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,602,500 (+ 1,600,000)
Rechnungshof. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 465,453 (+ 4,835)
Allgemeiner Pensionsfonds. . . . . . . . 18,399,993 (+ 504,796)
Reichsinvalidenfonds. . . . . . . . . . . . . . 31,071,344 (- 1,027,168)
Summe