Full text: Europäischer Geschichtskalender. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1881. (22)

Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Febr. 11—12.) 61 
II. Februar. (Preußen.) Abg.-Haus: nimmt die Provincial= 
ordnungsnovelle in dritter Lesung an. 
11. Februar. (Bayern.) II. Kammer: der Führer der 
ultramontanen Kammermehrheit Jörg interpellirt die Regierung 
bez. des Unfallversicherungsgesetzentwurfs  des Reichskanzlers, in dem, 
namentlich  in der Reichsversicherungsanstalt, er eine Beeinträchtigung 
der Particularstaaten erblickt. Staatsminister Lutz weist Namens 
des Gesammtministeriums die Anschauung als unbegründet zurück: 
... Hier dem Reiche mit einer Negation entgegenzutreten, heißt: 
den Weg zur Hilfeleistung sperren und verlegen; denn Das bedarf eines 
Beweises nicht, daß der Zweck des vorliegenden Entwurfes nur durch einen 
gesetzgeberischen Act des Reiches und nicht durch die Legislationen der ein- 
zelnen Staaten erreicht werden kann. Nur einheitliche Normen verbürgen 
die Erreichung des vorgesteckten Zieles. Wer aber könnte dafür einzustehen 
wagen, daß in allen deutschen Staaten ein und dasselbe Gesetz vereinbart 
würde oder auch nur dafür, daß überall irgend ein Zwangsversicherungs- 
gesetz zu Stande käme? Wer also, wie Dieß auch die Herren Interpellanten 
zu tun scheinen, Einrichtungen im Sinne des Entwurfes für geboten oder 
doch für wünschenswerth erachtet, wird sich mit der Competenz des Reiches 
zur Gesetzgebung über unseren Gegenstand versehen müssen. Ueber die Frage, 
ob eine Reichsversicherungsanstalt oder Staatsanstalten in den Einzelnstaaten 
eingerichtet werden sollen, welche letztere übrigens vielleicht nicht einmal 
überall möglich und zum Mindesten mit größeren Lasten verknüpft wären, 
ist ohnehin noch das letzte Wort nicht gesprochen. Wenn dem Allem nach 
das Gesammtstaatsministerium in dem Fall, daß seine noch obwaltenden Be- 
denken gehoben werden können, der Krone rathen wird, den Reichskanzler 
in seinen Bestrebungen zum Schute der Arbeiter durch ein Unfallversiche- 
rungsgesetz zu unterstützen, so glaubt dasfelbe, nicht an den Grundfesten 
unseres Staates zu rütteln, sondern einen Act eminent conservativer Politik 
zu üben.“ 
12. Februar. (Deutsches Reich.) Bundesrath: stellt den 
Etat für 1881/82 zur Vorlage in den Reichstag fest: 
A. Fortdauernde Ausgaben. 
                                                                                  M              M 
Reichstag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . . 352,580 (unverändert), 
Reichskanzler und Reichskanzlei . . . . . .125,770   (+           6,900) 
Auswärtiges Amt . . . . . . . . . . . . . . .  . . 6,564,890  (+         71,000)  
Reichsamt des Innern . . . . . . . . . . . . . . 2,843,692  (+       213,936) 
Verwaltung des Reichsheeres . . . . . 343,815,002  (+  17,899,936) 
Marineverwaltung . . . . . . . . . . . . . . .  . 28,218,326  (+    2,620,037)   
Reichsjustizverwaltung . . . . . . . . . . . . .  1,700,852  (+          24,317)   
Reichsschatzamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69,461,336  (+  25,675,690)  
Reichseisenbahnamt . . . . . . . . . . . . . . . . . 303,150    (+         40,890) 
Reichsschuld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,602,500      (+    1,600,000) 
Rechnungshof. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . . 465,453      (+           4,835) 
Allgemeiner Pensionsfonds. . . . . .  . . 18,399,993      (+      504,796) 
Reichsinvalidenfonds. . . . . . . . . . . . . . 31,071,344      (-    1,027,168) 
Summe der fortlaufenden Ausgaben 513,924,848    (+.47635,169) 
  
Reichsschuld. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10,602,500  (+   1,600,000)  
Rechnungshof. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  . . 465,453  (+          4,835)  
Allgemeiner Pensionsfonds. . . . . .  . . 18,399,993  (+     504,796) 
Reichsinvalidenfonds. . . . . . . . . . . . . . 31,071,344  (-   1,027,168)   
Summe      
	        
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