62 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Febr. 14.)
B. Einmalige Ausgaben.
M. M.
Auswärtiges Amt ....... 131,400 (-98,600)
Reichsamt des Innern ...... 394,605 (-123,373)
Post- und Telegraphenverwaltung ...... 9,209,122 (+755,972)
Reichsdruckerei ..... 30,000 (+10,000)
Verwaltung des Reichsheeres ...... 52,587,761 (+16,614,447)
Marineverwaltung ..... 11,373,558 (-2,285,842)
Reichsjustizverwaltung ....... 200,000 (-24,000)
Reichsschatzamt ...... 3,680,766 (-150,994)
Reichsschuld ...... 110,000 (-18,500)
Rechnungshof ..... 8.000 (-12,000)
Eisenbahnverwaltung ..... 3,463,064 (+338.653)
Ausgaben in Folge des Krieges gegen Frankreich 1,693,245 (-5,987,592)
Summe der einmaligen Ausgaben 82,886,521 (+9,923,600)
C. Einnahmen.
Zölle und Verbrauchssteuern ..... 335,490,150 (+28,293,680)
Spielkartenstempel ...... 1,100,000 (-39,000)
Wechselstempelteuer . . . . . . .
6,106,900 (-169,300)
Statistische Gebühr . . . . . . . 300,000
Post- und Telegraphenverwaltung . . . . . . 18,697,145 (+2,048,100)
Reichsdruckerei . . . . 1,061,520 (+ 108,180)
Eisenbahnverwaltung . . . . . 11,039,400 (+672,000)
Bankwesen . . . . . . 1,505,430 (— 570)
Verschiedene Verwaltungseinnahmen . . . 5,815,501 (— 876,986)
Aus dem Reichsinvalidenfonds . . . . 31,071,344 (-1,027,168)
Überschüsse aus früheren Jahren . . . 6,529.730 (-10,138,556)
Zinsen aus belegten Reichsgeldern . . . 3,842,605 (-917,030)
Außerordentliche Zuschüsse . . . . 68,125,306 (+15,149,991)
Matrikularbeiträge . . . . . 106,126,378 (+24,455,428)
Summe der Einnahmen 596,811,409 (+57,558,709)
Die Erhöhung der Einnahmen und Ausgaben für das kommende
Jahr im Vergleich zu den Einnahmen und Ausgaben des laufenden Jahres
vertheilt sich mit 47,635,169 M auf die fortdauernden und mit 9,923,600 M
auf die einmaligen Ausgaben. Die Ueberweisungen an die Bundesstaaten
betragen 66.657,00 M; der Anleihe-Bedarf beträgt 53,369,221 M
14. Febrnar. (Deutsches Reich.) Bundesrath: genehmigt
in 2. Berathung das Reichsstempelabgabengesetz mit einem Zusatz,
wonach der zur Reichscasse fließende Netto-Ertrag der Stempelab-
gaben den Bundesstaaten nach dem Matricularfuß zu überweisen ist,
gemäß der Clausel Franckenstein von 1879.
14. Februar. (Preußen.) Abg.-Haus: stellt in dem vom
Herrenhaus zurückgekommenen Competenzgesetz die wesentlichsten Be-
stimmungen, welche die Mehrheit des Abg.-Hauses zum Schutze der
Selbständigkeit der Gemeinden gegen den Wunsch des Ministers be-
schlossen, das Herrenhaus aber gestrichen hat, mit 187 gegen 134
Stimmen wieder her. Die Mehrheit besteht aus dem Gros der
Nat.-Liberalen, dem Centrum, den Secessionisten und dem Fortschritt.