Dit Oesterttichisch.Ungarische Monarchit. (Febr. 1 —3.) 183
zwar die Bestimmung der Unterrichtsiprache in ihren Gymnasien frei, aber
auch sie werden durch einige Bestimmungen völlig magyarisierl. Es muß
nämlich das Magyarische in solchem Umfange gelehrt werden, daß die Schüler
es sich „gehörig aneignen“, der Minister bestimmt Umfang und Lehrplan;
die Lehramtsprüfung für alle Kandidaten darf nur magyarisch abgelegt wer-
den; für alle ist außer ihren Fächern noch eine Prüfung aus der magyari-
schen Sprache, Stilistik, Literatur vorgeschrieben. Hiermit ist den Nicht-
magyaren der Besuch der deutschen Universitäten thatsächlich verboten; denn
magyarische Prüfung kann niemand ablegen, der drei Jahre in Deutichland
studiert hat. Alles das ist ersichtlich nur Vorbereitung dam, die magyarische
Sprache allmählich zur Unterrichtssprache in allen Gymnasien zu machen.
Anf. Februar. (Ungarn: Kroatien.) In Kroatien ist im
Gegensatz gegen die (kath.) Kroaten eine spezifisch serbische (griechisch-
orthodoxe) Partei in der Bildung begrissen, deren Aussichten sich
bei den bevorstehenden Wahlen der ehemaligen Militärgrenze zum
kroatischen Landtag für die nahezu ein Drittel der Landesbevölkerung
betragenden Serben wesentlich verbessert haben. In Kroatien strebt
die Partei die Anerkennung des serbischen Stammes, die Autonomie
der serbischen Schule und gewisse Konzessionen bez. des Gebrauchs
ihrer Cyrillschrift in den Amtern an.
Anf. Februar. (Bosnien.) Die Zustände haben sich infolge
der Anordnungen Kallays, die den Gewohnheiten und Anschauungen
der Bevölkerung mehr als bisher Rechnung tragen, entschieden ge-
bessert. Die Steuern gehen ziemlich regelmäßig ein, das Näuber-
wesen hat stark abgenommen und die Flüchtlinge nach Montenegro
fangen an zurückzukehren. Der Truppenbestand im Lande beträgt
zwar noch immer circa 40,000 Mann, soll aber demnächst um 5000
Mann vermindert werden.
1. Februar. (Oesterreich= Ungarn) richtet eine freundschaft-
liche Note an die Pforte, um ihre Bedenken gegen die von der sog.
Confrence à duntre beschlossene direkte Eisenbahnlinie von Wien
nach Konstantinopel zu beheben.
3. Februar. (Oesterreich.) Neichsrat: die Regierung legt
demselben ein neues Landwehrgesetz vor.
DTie Vorlage schließt ich mumittelbar an die im vorigen Jahre be-
schlossene Armeereform (j. 1882 Oklt., 4. und 30. Nov. Deg.) an und
bedeulet eine wichtige und 1ansneiden Abänderung der Puinin Wehr-=
verfassung. Durch den Eutwurf wird der Kriegestand der Landwehr mil
„mindestens“ 138.000 Manu normiert. Als wesentliche Neuerungen sind zu
nennen: die Möglichkeit, jene Landwehrmänner, welche bereits im Heere ge-
dient haben, für den Kriegsfall in der aktiven Armee zu verwenden; die
Heranziehung eines Teiles der Landwehrmänner zur aktiven Dienstleislung
im Frieden bis Jur Dauer eines Jahres und die F Fixierung der Abrichtungs-
jeit der Landwehr-KRavalleristen auf drei Monate. Die wichtigste prinzipielle
Neuerung aber besteht darin, daß der gesamte Umkreis der Bestimmungen