Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)

Delgien. Juli 10 DTej. 14. 3.49 
jährlichen Mehrertrags wird dieser nur mehr auf 13,800,000 Fr. 
angeschlagen, wodurch das Defizit nicht gedeckt wird. 
19. Juli. Zusammenkunft des belgischen Königspaares mit 
dem holländischen Königspaar in Spaa. 
8.—14. August. II. Kammer: Beralung der Vorlage für 
Reform des Wahlrechts zu den Provinzial= und Gemeinderäten und 
Einführung des sog. Kapazitätsprinzips. Der Art. 1 der Vorlage 
wird mit 72 gegen 57, das Ganze mit 62 gegen 11 Stimmen an- 
genommen. 
18. August. Senat: stimmt der Wahlreformvorlage auch 
seinerseits bei. 
22. August. Schluß der Session der Kammern. Die Vor- 
lage betr. Einführung des Schulzwangs und der Unentgeltlichkeit 
des Volksschulunterrichts bleibt unerledigt. 
Mitte September. Behufs Ausführung des neuen Wahl- 
resormgesetzes haben Radikale und Liberale eine lebhafte Agitation 
in Gang gebracht, um möglichst viele Kapazitätswähler durchzu- 
bringen. Es werden eigene Schulen für Erwachsene zur Vorbereitung 
für das geforderte Eramen eingerichtet. 
27. September. Der König von Spanien besucht von Hom- 
burg aus die königliche Familie in Brüssel, um von da aus und 
nicht über Straßburg, das er vermeiden will, nach Paris reisen 
zu können. 
16.—20. Oktober. Das Königspaar besucht die holländische 
Königsfamilie in Loo und darauf auch die Ausstellung in Amsterdam. 
6. November. Der Gemeinderat von Vrüssel streicht in dem 
ihm vorgelegten Budget mit 14 gegen 12 Stimmen die für vlämische 
übersetzungen amtlicher Aktenstücke angesetzten 10,000 Fr. Hr. Allard 
meint, daß mit dem kürzlich verstorbenen Conscience auch die ganze 
vlämische Sprachbewegung ihr Ende werde gefunden haben. 
10. November. Die Prüfung behufs Erwerb des Wahlrechls 
zu den Provingial- und Gemeinderäten haben nach amtlichem Aus- 
weis 77,000 Staatsbürger gemacht und 50,000 bestanden. 
20. November. II. Kammer: genehmigt einen ihr von der 
Regierung vorgelegten Gesetzentwurf betr. Zahlungspflicht der Pro- 
vinzen und Gemeinden für die Bedürfnisse der Volksschule, be- 
schränkt aber die Dauer des Gesetzes gegen den Widerstand der Ne- 
gierung mit 55 gegen 53 Stimmen auf 4 Jahre. 
II. Dezember. II. Kammer: bewilligt mit 63 gegen 46 Slimmen
	        
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