Terbien. iOti. 1 Ende Rou. 383
der meistbegünstigte Kandidal der Regierungs= oder Fortschritts-
parkei es nur auf 51 Stimmen bringt. Die 14 sog. Liberalen der
Partei Nistic stimmen größtenteils mit den Nadilalen.
4. Oktober. Der König bestätigt die Wahlen der Skupschtina.
vertagt aber sofort ihre weiteren Sitzungen durch königliches Dekret
auf unbestimmte Zeit.
5. Oktober. Der König empfängt das Offizierkorps und er-
klärt ihm, daß er auf die Trene und die Disziplin der Armee sich
verlasse.
— Oktober. In mehreren Teilen des Landes herrscht eine
heftige Agitation. Die Radikalen planen offenbar einen förmlichen
Aufstand. Ein radikales Zentralkomité ist bereits eingesetzt, um ihn
zu organisieren.
3. November. Ein königliches Dekret fuspendiert zeitweilig
die verfassungsmäßigen Rechte der Preß-, Vereins= und Versamm-
lungsfreiheit und führt eine Art Präventivzenfur ein. Diejenigen
Gegenden, in welchen Unordnungen wirklich ausgebrochen sind, wer-
den in Belagerungszustand erklärt und General Nicolic zum Kom-
mandanten der Truppen Zur Herstellung der Ordnung ernannt. Die
in Belagerungszustand erklärten Gegenden haben bis zur Wieder-
herstellung der Ordnung die dahin entsendeten Truppen zu ver-
halten. Alle Truppen sollen während des Belagerungszustandes
doppelte Löhnung erhalten. Es wird eine allgemeine Entwaffnung
angeordnet.
3.— 14. November. Ausbruch eines förmlichen Aufstandes der
Radikalen. Derselbe ergreift indes nicht das ganze Land; immer-
hin wird die Zahl der Aufständischen auf 20,000 angegeben. Das
radikale Zentralkomité wird aufgehoben, doch entkommt der Präsi-
dent desselben, der Ingenieur Paschic. Die Truppen erweisen sich
als verlässig und gewinnen vom 8. November an sichtlich die Ober-
hand. Ein Teil der Insurgenten tritt nach Bulgarien über, wo
sie entwasfnet und interniert werden: die Mehrzahl sammelt und
verschanzt sich in Alerinatz, das aber am 14. November von Ge-
neral Nicolic genommen wird, womit der Aufstand unterdrückt ist.
Es wird ein Standgericht eingesetzt.
15. November. Ein königliches Dekret erklärt das Budgei
von 1883 auch für 1884 gültig.
Ende November. Durch Urteil des Standgerichts werden eine
Anzahl mit den Wassen in der Hand gefangener radikaler Führer