Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)

388 Hulgariru. (Nov. 20 Dcz. 31.) 
Bezug haben, ohne ihren Dienst und die Gesetze in Bulgarien zu berühren, 
sind die rassischen # Offiziere während ihres Aufenthaltes und ihrer Dienst- 
leistung im Fürstentume vom Kriegeminister abhängig, welcher seinerseits in 
seiner Eigenschaft als russischer Unterthan vom Vertreter Rußlands in Bul- 
garien in der durch die allgemeine Gesetzgebung Rußlands bestimmten Weise 
dependiert. ie Ministerratsprotokolle und das Ubereinkommen sind von 
allen in Sophia anwesenden Ministern und Baron Kaulbars gezeichnet und 
vom Fürsten Alexander genehmigt. Die Konvention gilt für drei Jahre, 
nach welcher Zeit die xussischen Offiziere im bulgarischen Dienste durch andere 
werden ersetzt werden.“ —. Die bedeutunge vollste Klaufel dieses Abkommens 
ist jene, welche die russischen O Offiziere durch den russisch-bulgarischen Kriegs- 
minister in direlte Abhängigkeit von dem russischen Vertreter in Sophia 
bringt. Birher war die bewaffnete Macht Bulgariene wenigstens dem Namen 
nach dem Fürsten Alexander unterstellt. Nun ist das thatsächlich bereits be- 
standene Abhängigkeitsverhältnis durch einen russisch-bulgarischen Verlrag 
sankrioniert, und die bulgarische Miliz ist ein russisches Armeekorps, solange 
wenigstens die obersten Stellen in der Armee mit Russen und nicht mit ein- 
geborenen Bulgaren beseßt sind. 
20. November. Infolge des Abschlusses der Militärkonvention 
schließt auch der russische Gesandte Jonin seinen Frieden mit dem 
Fürsten und der Regierung. 
1. Dezember. Der Fürst genehmigt die Anträge des Mini- 
steriums bez. Revision der Verfassung von Tirnowa zur Vorlage 
an die Sobranje. 
16. Dezember. Sobranje: die Regierung beantwortet eine 
Interpellation bez. des Cxarchats beruhigend dahin, daß man in 
Konstantinopel nicht daran denke, das dortige bulgarische Exarchat 
aufzuheben. 
18. Dezember. Sobranje: nimmt die Vorlage der Regierung 
beg. Modifikation der Verfassung von Tirnowa fast unverändert mit 
Zweidrittelmehrheit an. 
Alle Wünsche des Fürsten finden Berücksichtigung: die Thronerbfolge 
seiner Dynastie, das Necht zur Gründung und Verteilung von Orden, das 
Zweilammersystem. Die große Nationalversammlung, welche diese Abände= 
rungen gutheißen soll, wird nicht mehr vom Volke direkt gewählt, sondern 
aus den vereinigten Kammern bestehen und erst nach drei Jahren einberufen 
werden. Gegen diese späte Einbernfung der Nationalversammlung werden 
zwar in der Sobranje Stimmen laut, allein Zankow macht aus der An- 
nahme dieses Punktes die Kabinets efrage und bringt so die Opposition zum 
Schweigen. Bloß das Recht zur Kreirung eines Adels wird abgelehnt. 
25. Dezember. Der russische General Fürst Kantakuzen, bis- 
ber Stabschef des russischen Gendarmeriekorps, wird zum bulgarischen 
Kriegsminister ernannt. 
31. Dezember. Der Sultan hat dem bulgarischen Exarchen 
den Osmanieorden verliehen. Die Sobranje beschließt, ihm dafür 
den Dank des bulgarischen Volkes auszusprechen.
	        
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