8 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Jan. 10.)
Der deutschen Fraktion gehören bis jetzt 32, der liberal- konservativen Frak-
tion 24, der radikalen Linken 23 Mitglieder an, außerdem sind 7 sog. Wilde.
Der Finanzminister bringt das Budget für 1883-85 ein. In dem
begleitenden Vortrag bezeichnet er die Finanzlage als eine im ganzen befrie-
igende; es werden zwar die ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnisse des
Jahres 1882 noch in der neuen Finanzperiode ihre Wirkung auch auf den
Staatshaushalt äußern; diesem Umstand sei aber bei der Bearbeitung des
Etats eine maßgebende Bedeutung nicht beigelegt worden, da zu hoffen sei,
daß nach so ernster Zeit bessere Jahre wiederkehren werden. Die beiden Jahre
der abgelaufenen Finanzperiode betreffend, so würden aus dem Jahr 1881/82
etwas mehr als 700,000 M. zur Feststellung des Gleichgewichts für 1883/85
verwendet werden können, dagegen werde das Jahr 1882/ 83 infolge der un-
günstigen Witterungeverhältnisse des Jahres 1882 von denen die Landwirt-
schaft so schwer betroffen wurde und durch die auch mehrere Haupteinnahme-
quellen der Staatskasse einen empfindlichen Rückgang erleiden werden, ohne
Zweifel mit einem Defizit abschließen. Trotzdem konnte der neue Etat ohne
eine Steuererhöhung aufgestellt werden; andererseits dürfe man allerdings
auch nicht an irgend welchen Steuernachlaß denken, insbesondere verlange die
Finanzlage die Beibehallung des von der letzten Kammer beschlossenen, wäh-
rend der Wahlagitation von der Opposition so heftig angegriffenen erhöhten
Satzes der Malzsteuer; ein Ersatz dafür ließe sich, wie der Vortrag des
Finanzministers ausdrücklich hervorhebt, jetzt nicht ausmitteln. Aus der Vor-
lage ergibt sich, deß die Gesamtsumme der württembergischen Staatsschuld
sich auf 423,931,707 M. 76 J. beläuft: davon entfallen auf die allgemeine
Staatsschuld 49,881,550 M, auf die Eisenbahnschuld 374, 050, 157 M. Zur
Verzinsung der Staatsschuld sind pro 1883.84 ,71 401,229 M, pro 1884/ 85
17, 503,079 M. erforderlich. Die Tilgung der Eisenbahnraten beträgt pro
1883/84 1,688,655 M, pro 1884 /85 1,753, 890 . M. Die Tilgung soll mittelst
eines Anlehens erfolgen.
10. Januar. (Preußen.) Abg.-Haus: die Regierung läßt
demselben die schon vorher angekündigte Notstandsvorlage zugehen.
Nach derselben wird der Staatsregierung ein Betrag von 3.000,000 M. =
für die im Stromgebiete des Rheins durch das Hochwasser herbeigeführten
Verheerungen zur Verfügung gestellt, um nach Maßgabe des nachgewiesenen
Bedürfnisses Beihilfen zu bewilligen, insbesondere a) an einzelne Beschädigte
zur Erhaltung im Haus= und Nahrungsstand, b) an Gemeinden zur Wieder-
herstellung ihrer beschädiglen gemeinnützigen Anlagen, c) zur Wiederherstellung
und zur nothwendigen Verbesserung der beschädigten Deiche und Uferschutz-
werke und für die damit in Verbindung stehenden Anlagen. Beihilfe an
einzelne Personen und Gemeinden können bis zu 1,200,000 M. ohne Auflage
der Rückgewähr, darüber hinaus als Darlehen bewilligt werden. Verzinsungs-
und Rückgewähr, darüber hinaus" als Darlehen werden von der Staatsregierung
bestimmt.
— Januar. (Deutsches Reich.) Die Ausrüstung auch des
zweiten, bisher noch mit dem Werder-Gewehr bewaffneten bayerischen
Armeekorps mit dem Mauser-Gewehr N. 71 wird jetzt als beendet
bezeichnet. Die einheitliche Bewaffnung der stehenden deutschen Armee
würde also mit 1882 ihren Abschluß erzielt und der Vorgang dieser
Neuausrüstung im ganzen 11 Jahre, nämlich den Zeitraum von
1871 ab, in Anspruch genommen haben. Bereits seit 3 Jahren und